GEA Niro Soavi S.p.A.
2 .8.3
DIE MASCHINE EBEN AUSRICHTEN
2 4 B
Zur
Gewährleistung
übermäßige Vibrationen muss die Maschine eben aufgestellt und die Füße mit
den Boden in Berührung stehen.
Die Maschinefüße sind höhenverstellbar und müssen mit den mitgelieferten
Plastik-Auflagescheiben versehen werden (Abbildung 2.8.1, Pos. 1); andernfalls
ist die Maschine mit nicht verstellbaren Füßen oder Rädern ausgestattet die
nicht eingestellt werden müssen (die Räder müssen vor der Inbetriebnahme
festgestellt werden).
Um die Maschine eben auszurichten wie folgt vorgehen:
- die Maschine anheben und die Auflagescheiben unter die Füße stellen;
- die Maschine absenken bis die Füße in den Scheiben einrasten;
- die Maschine, unter Bezugnahme der Kopffläche, in Wasser stellen, dazu die
Füße auf- / bzw. zuschrauben;
- prüfen, dass das Maschinengewicht von allen Füßen getragen wird;
- nun die Füße mit dem entsprechenden Ring feststellen (Abb. 2.8.1, Pos. 2).
Um zu verhindern, dass sich die Maschine durch Vibrationen verlagert und
dadurch Belastung auf die Leitungen ausgeübt wird, können am Boden
Stahlringe angebracht werden, in welche die Auflagescheiben eingesetzt
werden, sodass ein Verschieben ausgeschlossen ist.
2C002E6E.DOCX
eines
ordnungsgemäßen
ABBILDUNG 2.8.1
Maschinenbetriebs
2
1
2.8.3
ohne