GEA Niro Soavi S.p.A.
• Den Ölstand der Schmierung am Sichtfenster überprüfen, das Fenster muss
zu ¾ bedeckt sein, der Pegel kann auch an der dazu bestimmten Anzeige
kontrolliert werden. Der Pegel darf nur bei stehender Maschine kontrolliert
werden, da bei laufender Maschine die Leitungen gefüllt werden und der
Pegel daher sinkt. Beim Auffüllen darf nur das in der Sektion 4 – WARTUNG
angegebene Öl verwendet werden.
• Bei Maschinen mit Zahnradgetriebe wird der Ölstand über das Sichtfenster
am Getriebegehäuse kontrolliert. Beim Auffüllen darf nur das in der Sektion 4
– WARTUNG angegebene Öl verwendet werden.
• Kontrolle der Hochdruckflanschverschraubung. Die Kupplungen müssen
gemäß den Angaben der Tabelle "Verschraubungsdrehmomente", siehe
Sektion 4 – WARTUNG, festgezogen werden.
• Kontrolle der Verschraubung der Pumpkolben und ob die eventuell aufgrund
Maschinenstillstand über 3 Monate abmontierten Abdichtungspackungen
wieder montiert wurden.
• Kontrolle der Drehrichtung der Motoren, siehe Angaben in Sektion 2 –
ALLGEMEINE INFORMATIONEN, Kapitel 2.8.7.
• Kontrolle ob die gesamte Schutzverkleidung ordnungsgemäß angebracht
wurde.
ACHTUNG:
Die
Inbetriebnahme, schwere Verletzungsgefahren für das, in der Nähe von
den sich bewegenden oder sich drehenden Teilen, arbeitende Personal
mit sich bringen.
• Kontrolle dass alle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen effizient und
funktionstüchtig sind.
• Kontrolle ob gegebenenfalls, vor dem Homogenisator installierte, Ventile oder
Anlagenteile geöffnet wurden um bei der Inbetriebnahme Überdrücke in den
Leitungen zu verhindern.
3C003E4E.DOC
Nichteinhaltung
dieser
Vorschrift
kann,
bei
der
3.2.2