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Garantie auf 36 Monate, wenn der erste 2
Jahres-check direkt bei UP International
oder unserem Schweizer Servicebetrieb
(siehe UP Homepage) durchgef hrt wird.
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Diese internationale UP-Garantie erstreckt
sich auf Material- und Herstellungsfehler
und gilt f r den Zeitraum von 24 Monaten
ab dem Auslieferungsdatum des
Neuschirms.
Die internationale UP-Garantie umfasst
die Erstattung der Kosten f r erforderliche
Ersatzteile und die im Zusammenhang mit
dem Austausch oder der Reparatur der
schadhaften Teile anfallenden Arbeitszeit,
sofern UP International einen Material-
bzw. Herstellungsfehler als solchen
anerkannt hat.
Die internationale UP-Garantie erstreckt
sich nicht auf Schirme, die in einem Unfall
verwickelt waren oder umgebaut /
verändert worden sind. Die Garantie
erstreckt sich nicht auf Teile, die aufgrund
von normalem Verschleiß ausgewechselt
werden m ssen.
Dar ber hinaus sind Farbveränderungen
des verwendeten Tuchmaterials, Schäden
durch Lösungsmittel und Salzwasser
sowie aufgrund unsachgemäßen
Umgangs mit dem Gleitschirm und durch
höhere Gewalt von der Garantie
ausgeschlossen.
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•
Der Schirm wurde normal verwendet
und nach den geltenden von
UP International herausgegebenen
Vorgaben gepflegt und gewartet. Dies
schließt insbesondere auch die
sorgfältige Trocknung, Reinigung und
Aufbewahrung mit ein.
•
Der Schirm wurde nur innerhalb der
geltenden Richtlinien benutzt, alle
geltenden
Zulassungsbestimmungen wurden
eingehalten.
•
Sämtliche durchgef hrten Fl ge
m ssen anhand des Flugbuchs
inklusive der jeweiligen Flugdauer
sowie des Fluggebietes l ckenlos
nachweisbar sein.
•
Es wurden nur UP Original-
Ersatzteile verwendet sowie
Nachpr fungen, Austausch
und/oder Reparatur ausschließlich
von UP International ausgef hrt
und ordnungsgemäß
dokumentiert.
•
Die vollständig und korrekt
ausgef llte Garantiekarte muss
spätestens 14 Tage nach dem
Kauf des Gleitschirmes an
UP International abgeschickt
werden (oder online Registrieren
unter: www.up-paragliders.com
[Service] – [UP Product
Registration]).
Verantwortung oder Ersatz ber oben
genannte Verpflichtungen bernimmt
UP International nicht. Es besteht
jedoch die Möglichkeit einer
Kulanzregelung.
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Nach § 14 Abs. 5 LuftGerPV kann der
Halter sein Gerät selber nachpr fen
oder einen Dritten (z.B.
Hersteller/Importeur) mit der
Nachpr fung beauftragen.
UP International setzt f r die
eigenständige Nachpr fung eine
Einweisung voraus. Die Einweisung
wird nach Absprache direkt bei UP
International durchgef hrt und ist nur
f r das entsprechende Gerätemuster
g ltig. Die Nachpr fanweisung wird
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