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Nachprüfung Von Neugeräten - UP Trango 3 Betriebsanleitung

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Herstellungsfehler und gilt für den
Zeitraum von 24 Monaten ab dem
Auslieferungsdatum des Neuschirms. Sie
verlängert sich um weitere 12 Monate,
wenn alle Servicearbeiten bei UP
International (außerhalb von Deutschland
und Österreich bei einem anerkannten
UP-Service-Center) ausgeführt wurden.
Die internationale UP-Garantie umfasst
die Erstattung der Kosten für erforderliche
Ersatzteile und die im Zusammenhang mit
dem Austausch oder der Reparatur der
schadhaften Teile anfallenden Arbeitszeit,
sofern UP International einen Material-
bzw. Herstellungsfehler als solchen
anerkannt hat.
Die internationale UP-Garantie erstreckt
sich nicht auf Schirme, die in einem Unfall
verwickelt waren oder umgebaut /
verändert worden sind. Die Garantie
erstreckt sich nicht auf Teile, die aufgrund
von normalen Verschleiß ausgewechselt
werden müssen.
Darüber hinaus sind Farbveränderungen
des verwendeten Tuchmaterials, Schäden
durch Lösungsmittel und Salzwasser
sowie aufgrund unsachgemäßen
Umgangs mit dem Gleitschirm und durch
höhere Gewalt von der Garantie
ausgeschlossen.
Die Garantie gilt unter folgenden
Voraussetzungen:
Der Schirm wurde normal verwendet
und nach den geltenden von
UP International herausgegebenen
Vorgaben gepflegt und gewartet. Dies
schließt insbesondere auch die
sorgfältige Trocknung, Reinigung und
Aufbewahrung mit ein.
Der Schirm wurde nur innerhalb der
geltenden Richtlinien benutzt, alle
geltenden Zulassungsbestimmungen
wurden eingehalten.
Sämtliche durchgeführten Flüge
müssen anhand des Flugbuchs
inklusive der jeweiligen Flugdauer
sowie des Fluggebietes lückenlos
nachweisbar sein.
Es wurden nur UP Original-
Ersatzteile verwendet sowie
Nachprüfungen, Austausch
und/oder Reparatur ausschließlich
von UP International ausgeführt
und ordnungsgemäß
dokumentiert.
Die vollständig und korrekt
ausgefüllte Garantiekarte muss
spätestens 14 Tage nach dem
Kauf des Gleitschirmes an
UP International abgeschickt
werden (oder online Registrieren
unter: www.up-paragliders.com
[Service] – [UP Product
Registration]).
Verantwortung oder Ersatz über oben
genannte Verpflichtungen übernimmt
UP International nicht. Es besteht
jedoch die Möglichkeit einer
Kulanzregelung.
Nachprüfung von
Neugeräten
Nach § 14 Abs. 5 LuftGerPV kann der
Halter sein Gerät selber nachprüfen
oder einen Dritten (z.B.
Hersteller/Importeur) mit der
Nachprüfung beauftragen.
UP International setzt für die
eigenständige Nachprüfung eine
Einweisung voraus. Die Einweisung
wird nach Absprache direkt bei UP
International durchgeführt und ist nur
für das entsprechende Gerätemuster
gültig. Die Nachprüfanweisung wird
nach der Einweisung an den Halter
ausgehändigt.
Prüft der Halter sein Gerät selber oder
beauftragt er einen Dritten mit der
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