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Umgang mit Lasten
Im Regelfall sind Ladeeinheiten (z. B. Palet-
ten) einzeln zu befördern.
Eine gleichzeitige Beförderung mehrerer La-
deeinheiten ist nur unter folgenden Vorausset-
zungen zulässig:
Anweisung der Aufsichtsperson
●
Die technischen Voraussetzungen gewähr-
●
leisten einen sicheren Transport.
Der Bediener muss sich von dem ordnungsge-
mäßen Zustand der Ladeeinheit überzeugen.
Es dürfen nur sicher und sorgfältig aufgesetz-
te Ladeeinheiten bewegt werden.
Befahren von Aufzügen
Der Bediener darf mit diesem Flurförderzeug
nur Aufzüge nutzen, deren Tragfähigkeit aus-
reichend ist und für die eine Erlaubnis des Be-
treibers (siehe
K apitel „Begriffsdefinition der
⇒
verantwortlichen Personen", Seite 16 ) zum
Befahren erteilt ist.
– Flurförderzeug mit der Gabel voraus in den
Aufzug fahren und eine Berührung der
Schachtwände vermeiden.
– Im Aufzug das Flurförderzeug gesichert ab-
stellen, siehe
K apitel „Flurförderzeug gesi-
⇒
chert abstellen", Seite 43 damit es nicht zu
unkontrollierten Bewegungen der Last oder
des Flurförderzeugs kommen kann.
Der Abstand zur Schachtwand muss mindes-
tens 100 mm betragen.
GEFAHR
Unfallgefahr!
– Personen, die gleichzeitig mit dem Aufzug mitfah-
ren, dürfen diesen erst betreten, wenn das Flurför-
derzeug sicher steht und müssen nach der Fahrt
den Aufzug als erste verlassen.
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Bedienung
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