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Fahren
müssen frei von Hindernissen sein. Die Last
darf nur an den vorgesehenen Stellen ab-
gestellt und gelagert werden. Der Betreiber
und dessen Beauftragte müssen dafür sor-
gen, dass unbefugte Dritte dem Arbeitsbereich
fernbleiben.
Gefahrenstellen
Gefahrenstellen an Fahrwegen müssen durch
die im Verkehr üblichen Schilder oder ggf.
durch zusätzliche Warnschilder gekennzeich-
net werden.
Sichtverhältnisse beim Fahren
und Rangieren
Der Fahrer muss in Fahrtrichtung schauen
●
und einen ausreichenden Überblick über
den Fahrweg haben.
Vor allem beim Rückwärtsfahren muss er
●
sich davon überzeugen, dass der Fahrweg
frei ist. Wenn das nicht möglich ist, muss ei-
ne zweite Person als Warnposten vor dem
Flurförderzeug hergehen.
Dann nur im Schritttempo fahren und mit
●
besonderer Vorsicht. Wenn der Blickkontakt
mit dem Warnposten verloren geht, das
Flurförderzeug sofort anhalten.
Beim Rangieren immer die Rückspiegel zu
●
Hilfe nehmen. An sehr unübersichtlichen
Orten zusätzlich auf eine zweite Person
als Einweiser zurückgreifen. Dies gilt be-
sonders für den Plattformwagen mit Plane-
naufbau, dessen Sicht nach hinten stark
eingeschränkt ist.
Wenn Sichthilfsmittel (Spiegel, Monitor) er-
●
forderlich sind, um einen ausreichenden
Überblick zu erreichen, das Fahren mit die-
sen Sichthilfsmitteln sorgfältig einüben. Bei
Rückwärtsfahrt mit Sichthilfsmitteln mit be-
sonderer Sorgfalt fahren.
Vorhandene Scheiben und Spiegel müssen
●
stets sauber, beschlagsfrei und eisfrei sein.
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Bedienung