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Grundlagen für den sicheren Betrieb
karten zu trennen. Dafür an den autorisierten
Service wenden.
Im Falle der Firmenauflösung der Herstellerfir-
ma und ohne Übernahme des Betriebes durch
eine andere juristische Person, kann der Be-
treiber eine Änderung am Flurföderzeug an-
ordnen.
Folgende Voraussetzungen muss der Betrei-
ber dazu erfüllen:
Zur Änderung gehörende Konstruktionsun-
●
terlagen, Prüfungsunterlagen und Montage-
anleitung müssen dauerhaft archiviert und
jederzeit zugänglich sein.
Die Übereinstimmung von Tragfähigkeits-
●
schild, Hinweisschildern, Gefahrenhinwei-
sen und der Betriebsanleitung in Bezug auf
die Änderungen prüfen und ggf. ändern.
Die Änderung muss von einem, speziell
●
im Flurförderzeugbereich tätigen Konstruk-
tionsbüro und im Rahmen der zum Zeit-
punkt der Änderungen gültigen Normen und
Richtlinien konstruiert, geprüft und umge-
setzt werden.
Am Flurföderzeug muss dauerhaft und deut-
lich sichtbar ein Hinweisschild mit folgenden
Informationen angebracht sein:
Art der Änderung
●
Datum der Änderung
●
Name und Anschrift des ausführenden Un-
●
ternehmens, das die Änderung durchge-
führt hat.
Nicht-Originalteile
Originalteile, Anbaugeräte und Zubehör sind
speziell für dieses Flurförderzeug konzipiert.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam ge-
macht, dass nicht vom Hersteller gelieferte
Teile, Anbaugeräte und Zubehör auch nicht
vom Hersteller geprüft und freigegeben sind.
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Sicherheit