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Betrieb Des Fahrzeugs; Sicherheitsvorschriften Für Den Bediener Des Flurförderzeugs; Allgemeiner Betrieb Des Flurförderzeugs - Jungheinrich ETV 110 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Betrieb des Fahrzeugs

4.1
Sicherheitsvorschriften für den Bediener des Flurförderzeugs
Verantwortungsbereiche des Bedieners: Dieses Flurförderzeug kann bei
unsachgemäßer Anwendung gefährlich sein.
Der Bediener ist für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich.
Für das Bedienpersonal gelten die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und -
maßnahmen, die in diesem Handbuch erläutert werden, sowie alle erforderlichen
bedienungstechnischen Schulungen, die vom Arbeitgeber und auch gesetzlich
vorgeschrieben sind.
Der Bediener muss sich sichere Arbeitsgewohnheiten aneignen und sich gefährliche
Situationen vor Augen führen, um sowohl sich und andere Mitarbeiter als auch das
Flurförderzeug und andere Waren zu schützen.
Der
Bediener
Bedienelementen und Anzeigen vertraut sein.
Die manuell gesteuerten Funktionen und Bewegungen des Flurförderzeugs dürfen
nur bei Geschwindigkeiten ausgeführt werden, bei denen sichergestellt ist, dass der
Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug behält.
Vor der Inbetriebnahme des Flurförderzeugs müssen die Bediener die
Betriebsanleitung des Herstellers für das betreffende Flurförderzeug gelesen und
verstanden haben und sich an die unten beschriebenen Sicherheitsvorschriften und
deren Umsetzung halten.
Vor der Inbetriebnahme des Flurförderzeugs müssen die Bediener mit
ungewöhnlichen Betriebsbedingungen vertraut sein, für die ggf. zusätzliche
Sicherheitsvorkehrungen getroffen oder besondere Betriebsanweisungen beachtet
werden müssen.
4.2
Allgemeiner Betrieb des Flurförderzeugs
Folgende Überprüfungen müssen vom Bediener durchgeführt werden: Vor
jeder Schicht sowie vor jeder Inbetriebnahme des Flurförderzeugs muss dessen
Zustand überprüft werden; dies gilt besonders für die folgenden Komponenten:
– Räder und Stützräder;
– Warn- und Sicherheitseinrichtungen;
– Schutzvorrichtungen;
– Beleuchtung;
– Batterie;
– Bedienelemente;
– Hub- und Neigungssysteme;
– Anbaugeräte zum Transport von Lasten;
– Ketten;
– Begrenzungsschalter;
– Bremsen;
– Boden- oder Radsicherung(en);
– Lenkung;
muss
vor
Inbetriebnahme
des
Flurförderzeugs
mit
allen
E 25

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