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Jungheinrich ETV 110 Betriebsanleitung Seite 44

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Automatisch betätigte Türen sowie schlecht einsehbare Kurven müssen über
geeignete akustische und/oder visuelle Warnsysteme verfügen, die auf ein sich
näherndes Flurförderzeug oder die Betätigung der Tür hinweisen. Passive
Einrichtungen - zum Beispiel Spiegel - sind ebenfalls empfehlenswert.
Zwischen den Hindernissen und den Flurförderzeugen (einschl. Ladung) sollte ein
Abstand von mindestens 1.5 ft (450 mm) eingehalten werden. Alle anderen Bereiche
mit eingeschränktem Freiraum müssen für die Flurförderzeuge gesperrt und deutlich
durch Schilder, Markierungen, Lichtsignale oder auf eine andere Weise
gekennzeichnet werden.
Teile der Ladung, der Maschine, des Materials oder der Konstruktionseinrichtungen,
die dauerhaft oder vorübergehend in den normalen Betriebsbereich hineinragen,
müssen entsprechend geschützt und deutlich erkennbar gekennzeichnet werden.
Beleuchtung der Betriebsbereiche: Die Betriebsbereiche müssen gemäß ANSI/
IES RP7 ausreichend beleuchtet sein (siehe auch 29 CFR 1910.178 (h) in Bezug auf
die Nachrüstung zusätzlicher Lampen für die Richtungsanzeige).
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, ein Flurförderzeug oder einen Schlepper mit
Arbeitsbeleuchtung auszustatten, wenn dies aufgrund der Betriebsbedingungen
erforderlich ist.
Lärmpegel: Der Einsatz von angetriebenen Flurförderzeugen kann zu einem
erhöhten Lärmpegel in der Arbeitsumgebung beitragen. Daher sollte die
Lärmbelästigung der Mitarbeiter in der Arbeitsumgebung berücksichtigt werden.
1
Laderampen (Ladegänge)
: Die Tragfähigkeit der portablen und angetriebenen
Laderampen muss klar erkennbar sein. Die vorgegebene Tragfähigkeit darf nicht
überschritten werden.
Die Position der Laderampen muss entweder durch eine Verankerung oder durch
Vorkehrungen fixiert werden, die ein Verschieben der Laderampen verhindern.
Die Laderampen müssen über Griffe oder andere wirkungsvolle Einrichtungen
verfügen, die eine sichere Handhabung gewährleisten. Wenn möglich sollten
Gabelschlaufen
oder
Gabel-Hebeösen
vorhanden
sein,
mit
denen
das
Transportieren mit Hilfe von Flurförderzeugen möglich ist.
Alle Ausführungen der Laderampen müssen über eine rutschfeste Oberfläche
verfügen, mit denen ausgeschlossen ist, dass Mitarbeiter oder Flurförderzeuge
ausrutschen.
Um zu verhindern, dass die Laderampen schwanken oder verrutschen, müssen alle
Ausführungen der Laderampen so konzipiert und gewartet werden, dass das eine
Ende dauerhaft mit der Laderampe und das andere Ende mit dem Transportfahrzeug
verbunden ist.
Alle Laderampen und Überbrückungsplatten müssen so konzipiert und gewartet
werden, dass ein reibungsloser und waagerechter Übergang zwischen den einzelnen
Arbeitsbereichen möglich ist.
Zur Kante der Rampe, Plattform oder zu einem entsprechenden Arbeitsbereich muss
ein ausreichender Sicherheitsabstand aufrecht erhalten werden.
1.Die Empfehlungen für Laderampen gelten auch für Ladegänge.
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