Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken
Inhaltsverzeichnis

Werbung

1.4

Arbeitsumgebung

Gefahrenbereich: Als "Gefahrenbereich" wird der Bereich bezeichnet, in dem die
Personen durch die Fahrt oder die Hubbewegungen des Flurförderzeugs oder
dessen Lastaufnahmemittel (zum Beispiel die Gabeln oder die Anbaugeräte) oder
durch die zu transportierenden Ladungen gefährdet ist. Dazu gehört auch der
Bereich, in dem fallende Lasten oder fallende bzw.. absenkende Anbaugeräte
aufschlagen könnten.
Qw W
Unbefugte
Gefahrenbereich zu verlassen. Der Fahrer muss durch ein Warnsignal darauf
hinweisen, dass sich eine Gefahrensituation für die Personen entwickeln
könnte. Das Flurförderzeug muss sofort zum Stillstand gebracht werden,
wenn die Personen nicht den Gefahrenbereich verlassen, obwohl sie dazu
aufgefordert wurden.
Der Betreiber ist für die Einstufung der Atmosphäre oder der Gefahrenbereiche
gemäß ANSI / NFPA 505 verantwortlich.
Die in den Gefahrenbereichen eingesetzten Flurförderzeuge sowie die dort
verwendeten Batterien müssen über eine entsprechende Genehmigung verfügen
und die Anforderungen gemäß ANSI/NFPA 505 erfüllen.
Flurförderzeuge sowie die Einsatzgebiete müssen gemäß ANSI/NFPA 505
gekennzeichnet werden.
Bremsweg (Gefälle): Beim Fahren auf einer abschüssigen Oberfläche ist der
Bremsweg länger als auf einer waagerechten Ebene. Um diesen Umstand
auszugleichen, müssen verschiedene Vorkehrungen getroffen werden. Hierzu
gehören die folgenden Verfahren: Verminderung der Geschwindigkeit, Begrenzung
der Lasten, Festlegung eines ausreichenden Freiraums am Fuße des Gefälles etc.
Der Bremsweg eines Fahrzeugs richtet sich nach vielen Faktoren, zu denen der
Verkehr anderer Fahrzeuge und Fußgänger, der zur Verfügung stehende Freiraum
sowie die Beschaffenheit des Bodens und die Stabilität der Last(en) gehören.
Der entscheidende Punkt ist, das ein eventuell vorhandenes Notfall-Bremssystem
das Fahrzeug zum Stillstand bringt, bevor das Fahrzeug mit einem Hindernis
zusammen stößt.
Bei veränderten Umgebungsbedingungen ist besondere Vorsicht geboten.
Veränderungen des Wetters, der Bodenbeschaffenheit oder der Anwendungen
können sich negativ auf den Bremsweg auswirken; daher müssen die maximale
Geschwindigkeit, die Bremseinstellungen und/oder der Betrieb des Fahrzeugs
entsprechend angepasst werden.
Gänge und Hindernisse: Dauerhafte Gänge, Fahrbahnen oder Durchgänge, Böden
und Rampen müssen gemäß ANSI Z535.2 angemessen gekennzeichnet sein.
Die für Flurförderzeuge gesperrten Bereiche müssen ebenfalls ausgewiesen und/
oder gekennzeichnet werden.
In den nicht gesperrten Bereichen muss die für das Flurförderzeug und dessen
Ladung und/oder Anhänger benötigte Fläche sowie der zum Wenden und
Manövrieren erforderliche Platz deutlich gekennzeichnet werden.
E 6
Personen
müssen
dazu
aufgefordert
werden,
den

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Etv 112Etv 114Etv 116

Inhaltsverzeichnis