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Jungheinrich ETV 110 Betriebsanleitung Seite 18

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7. Stellen Sie sicher, dass das Flurförderzeug nicht manipuliert werden kann, wenn
sie nicht benutzt wird.
8. Ein Flurförderzeug, das sich offensichtlich nicht in einem guten Betriebszustand
befindet, darf nicht in Betrieb genommen werden.
9. Das Flurförderzeug darf niemals verwendet werden, um eine Last zu transportie-
ren oder eine Kraft auszuüben, wenn dabei die maximal zulässige Betriebsbe-
lastung überschritten wird.
10. Verwenden Sie das Flurförderzeug ausschließlich auf die Weise, für die das
Flurförderzeug ausgelegt ist.
11. Lesen Sie die für dieses Flurförderzeug geltenden Sicherheitsbestimmungen
und halten Sie diese Vorschriften ausnahmslos ein.
12. Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung für die Konsequenzen, die auf
das Zerlegen des Flurförderzeugs oder die Veränderungen zurückzuführen sind,
auf die der Hersteller keinen Einfluss hat.
13. Die Haftung des Herstellers beschränkt sich auf die Konfiguration der in der Kon-
formitätserklärung beschriebenen Maschine. Der Hersteller wird von seiner Haf-
tung entbunden, falls Veränderungen oder Erweiterungen vorgenommen oder
Einrichtungen eines anderen Lieferanten verwendet werden. In diesem Fall geht
die Haftung des Herstellers auf den Benutzer über.
14. Diese Betriebsanleitung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Maschine von einem
Unternehmen modifiziert wird, das nicht dem Jungheinrich-Konzern angehört,
auch wenn Original-Ersatzteile verwendet werden und das Jungheinrich-Firmen-
logo weiterhin auf der Maschine vorhanden ist.
15. Außergewöhnliche Betriebsbedingungen erfordern zusätzliche Sicherheitsvor-
kehrungen und spezielle Betriebsanweisungen.
16. Bei der sicheren Verwendung von angetriebenen Flurförderzeugen spielt die
Aufsicht eine elementare Rolle.
17. Die Batterien müssen den minimalen bzw. maximalen Batterie-Gewichtsbereich
entsprechen, der auf dem Typenschild angegeben ist.
18. Unterlegkeile und Radsicherungen (falls vorhanden) sind nur dazu geeignet, das
Flurförderzeug auf einer geraden Oberfläche in der gewünschten Position zu
fixieren.
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Ernsthafte Gefahren ergeben sich durch das Überladen des Flurförderzeugs,
Hindernisse für die freie Durchfahrt der Ladung, Zusammenstoß mit
Gegenständen oder Fußgängern, schlechte Wartung sowie die Nutzung von
Anlagen, für die das Flurförderzeug nicht ausgelegt oder entwickelt wurde.
Veränderungen der Last(en), Abmessung(en), Kupplungsart(en) und/oder
Position(en) sowie die Beschaffenheit des Bodens können sich negativ auf
die Tragfähigkeit und den sicheren Betrieb des Flurförderzeugs auswirken.
Es dürfen nur stabile oder sicher befestigte Lasten transportiert werden.
Der Benutzer muss für ausreichende Stabilität und Befestigung der Last sorgen und
trägt dafür die Verantwortung. Im Bedarfsfall ist eine Überprüfung erforderlich.
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