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Anheben Von Personen - Jungheinrich ETV 110 Betriebsanleitung

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2. Ausnahmen
– Die Standardhöhe des Fahrerschutzdachs und der vertikale Freiraum
unterhalb des Fahrerschutzdachs können reduziert werden, um den Betrieb mit
einem Fahrerschutzdach auch dann zu ermöglichen, wenn über Kopf
vorhandene Hindernisse die Gesamthöhe des Flurförderzeugs einschränken.
Veränderungen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Hersteller
zulässig.
Warnsysteme: Alle Flurförderzeuge müssen über eine Signalhupe, eine Pfeife,
einen Gong oder andere akustische Systeme verfügen, die vom Bediener betätigt
werden können.
Der Betreiber muss entscheiden, ob es aufgrund der Betriebsbedingungen
erforderlich ist, dass das Flurförderzeug über zusätzliche akustische oder optische
Systeme - wie zum Beispiel Arbeitsbeleuchtung oder Rundumblinkleuchte - verfügt
und ist für die Verwendung und Wartung dieser Systeme verantwortlich.
Der Betreiber sollte zusammen mit dem Hersteller das (die) Zeitintervall(e) für die
Betätigung der Warnsysteme festlegen.
Nach
Bedarf
Sicherheitseinrichtungen verwendet werden, um das Personal vor dem Kontakt mit
Flurförderzeugen oder den von den Flurförderzeugen betätigten Anlagen zu warnen
und zu schützen. Dazu gehören auch Anlagen, die mit dem Flurförderzeug-System
interagieren sollen.
1.6

Anheben von Personen

Anheben von Personen: Es ist verboten, Personen anzuheben oder zu befördern
ohne spezielle Ausbildung und Arbeitsplattform. Die folgenden Maßnahmen zum
Schutz des Personals müssen getroffen werden, wenn eine Arbeitsplattform zum
Anheben von Personen mit Hilfe von Flurförderzeugen verwendet wird, die zum
Transport von Waren entwickelt wurden:
– Die Arbeitsplattform muss die Hersteller-Anforderungen gemäß ANSI / ITSDF
B56.1 erfüllen;
– Sorgen Sie dafür, dass für das Personal in der normalen Arbeitsposition auf der
Plattform ein Schutz gegen potenziell gefährliche, bewegliche Teile des
Flurförderzeugs vorhanden sind;
– Stellen Sie sicher, dass die erforderlichen Haltesysteme - wie zum Beispiel
Geländer, Ketten, Seile, Sicherheitsgurt(e) mit Gliedern, oder Falldämpfer etc. -
vorhanden sind und ordnungsgemäß verwendet werden;
– Stellen Sie sicher, dass sich das leere oder beladene Hubsystem reibungslos bis
in die maximale Hubhöhe anheben lässt und dass alle Hub-Abschaltungssysteme
- soweit vorhanden - betriebsbereit sind;
– Ein Fahrerschutzdach muss vorhanden sein, wenn dies aufgrund der
Betriebsbedingungen erforderlich ist;
– Alle Sicherheitsgurte, Gestänge oder Falldämpfer, die dauerhaft deformiert oder
auf andere Weise beschädigt sind, müssen ausgetauscht werden.
Wenn ein Flurförderzeug über eine Arbeitsplattform verfügt, muss der Bediener
sowohl die in ANSI / ITSDF B56.1 festgelegten Maßnahmen als auch die folgenden
Vorkehrungen zum Schutz des Personals treffen:
E 10
müssen
Verkehrszeichen,
Warnsysteme
und
andere

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