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Beaufsichtigung Und Sicherung Des Flurförderzeugs - Jungheinrich ETV 110 Betriebsanleitung

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negativ auf die Sicherheit oder Stabilität des Flurförderzeugs aus, da die
Abplattungen verschwinden werden, nachdem das Flurförderzeug eine gewisse
Strecke zurückgelegt hat.
Der Betreiber muss andere und/oder zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen treffen
und spezielle Arbeitsanweisungen definieren, wenn die Umgebung eine ernsthafte
Gefahr darstellt oder hier ungewöhnliche Betriebsbedingungen vorherrschen.
Sicht während der Fahrt: Der Fahrer muss in Fahrtrichtung schauen und immer
einen ausreichenden Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben. Beim
Transport von Lasten, die die Sicht des Fahrers einschränken, muss das
Flurförderzeug so gefahren werden, dass sich die Last am Ende des Flurförderzeugs
befindet. Wenn das nicht möglich ist, muss eine zweite Person vorausgehen, um auf
geeignete Weise zu warnen.
Befahren von Steigungen oder Gefällen: Das Fahren auf abschüssigem Gelände
und Steigungen ist nur dann zulässig, wenn anerkannte Fahrspuren vorhanden sind,
wenn diese sauber und rutschfest sind und wenn die technischen Daten des Staplers
ein sicheres Fahren auf abschüssigem Gelände oder Steigungen ermöglichen. Die
Last muss bergseitig geführt werden! Auf abschüssigem oder ansteigenden Gelände
ist das Kehren, das Fahren im spitzen Winkel sowie das Parken des Flurförderzeugs
verboten. Gefälle dürfen nur mit verminderter Geschwindigkeit und bei permanenter
Bremsbereitschaft befahren werden.
Verwenden von Aufzügen und Fahren auf Ladeplattformen: Aufzüge und
Ladeplattformen dürfen nur befahren werden, wenn sie über eine ausreichende
Tragfähigkeit verfügen, wenn sie für das Befahren geeignet sind und wenn sie vom
Betreiber des Flurförderzeugs für die Benutzung durch Flurförderzeuge freigegeben
wurden. Der Fahrer des Flurförderzeugs muss sich vor dem Befahren des Aufzugs
bzw. der Ladeplattform vergewissern, dass diese Bedingungen erfüllt werden. Das
Flurförderzeug muss mit der Ladeeinheit voran in den Aufzug gefahren werden und
eine Position einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt.
Personen, die den Aufzug zusammen mit dem Flurförderzeug benutzen möchten,
dürfen den Lift erst betreten, nachdem das Flurförderzeug seine endgültige Position
erreicht hat und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug verlassen.
4.5
Beaufsichtigung und Sicherung des Flurförderzeugs
Ein angetriebenes Flurförderzeug gilt als beaufsichtigt, wenn sich der Bediener im
Umkreis von maximal 25 ft (8 m) aufhält und das Flurförderzeug im Auge behält.
Ein angetriebenes Flurförderzeug gilt als unbeaufsichtigt, wenn sich der Bediener im
Umkreis von mehr als 25 ft (8 m) aufhält und das Flurförderzeug im Auge behält oder
wenn der Bediener das Flurförderzeug verlässt und es nicht mehr im Auge behält.
Vor Verlassen des Fahrersitzes bzw. der Betriebsposition:
– Flurförderzeug nicht an Steigungen abstellen;
– Bringen Sie das Flurförderzeug vollständig zum Stillstand;
– Die Feststellbremse muss eingefallen sein;
– Senken Sie die Lastenträger vollständig ab
Folgende Maßnahmen müssen ergriffen werden, bevor das Flurförderzeug
unbeaufsichtigt gelassen werden kann:
– Stellen Sie das Flurförderzeug niemals an Steigungen ab;
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