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Jungheinrich ETV 110 Betriebsanleitung Seite 40

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– Anlagen zum Befüllen und Laden der Batterie
– Anwendung von "klassifizierten" Flurförderzeugen in Bereichen mit einem
potenziellen Brand- oder Explosionsrisiko gemäß der Definition ANSI / NFPA
505;
– Schmale Gänge, Tore, Leitungen und Rohrsysteme über Kopf sowie andere
geschlossene Bereiche;
– Bereiche, in denen das Flurförderzeug ggf. zusammen mit anderen
angetriebenen Flurförderzeugen, Fahrzeugen oder Fußgängern betrieben
wird;
– Benutzung und Tragfähigkeit von Aufzügen;
– Andere spezielle Betriebsbedingungen und Gefahren, auf die der Bediener
stoßen könnte.
3. Betrieb des angetriebenen Flurförderzeugs, einschließlich:
– Planmäßige Inspektion vor jeder Schicht und genehmigte Verfahren zur
Stilllegung eines Flurförderzeugs, das repariert werden muss;
– Verfahren zur Handhabung von Lasten: Heben, Senken, Aufnehmen,
Absetzen, Neigen;
– Fahren mit und ohne Lasten, Durchfahren von Kurven;
– Verfahren zum Anhalten und Ausschalten;
– Andere spezielle Betriebsbedingungen für besondere Anwendungen.
4. Vorschriften zur Betriebssicherheit und deren Umsetzung in der Praxis,
einschließlich:
– Bestimmungen dieses Handbuchs im Abschnitt "Betrieb des Flurförderzeugs"
in diese Kapitel;
– Sonstige Regeln, Vorschriften und Verfahrensweisen, die vom Arbeitgeber
speziell für den Standort festgelegt wurden, an dem das Flurförderzeug
betrieben wird.
5. Praktische Übungen, einschließlich:
– Die Übungen für den Betrieb von angetriebenen Flurförderzeugen müssen
nach Möglichkeit in einem separaten Bereich durchgeführt werden, der von
anderen Arbeitsplätzen und Mitarbeitern abgegrenzt ist;
– Die praktischen Übungen müssen unter Aufsicht des Ausbilders durchgeführt
werden;
– Die praktischen Übungen müssen den tatsächlichen Betrieb aller operativen
Aufgaben einschließlich Transport, Manövrieren, Fahren, Anhalten, Anfahren,
sowie alle anderen Aktivitäten unter den Bedingungen enthalten oder
simulieren, mit denen der Bediener auch während der realen Nutzung des
Flurförderzeuges konfrontiert wird;
6. Überprüfung, ergänzende Schulung und Durchführung
– Während der Schulung sollte der Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kenntnisse
des Bedieners in Bezug auf die Anforderungen der Vorgaben mit Hilfe von
Leistungsüberprüfungen
ermitteln. Die Arbeitgeber sollten entsprechende Kriterien für das Bestehen
bzw. Durchfallen dieser Tests festlegen. Die Arbeitgeber können diese
Überprüfungen an andere Mitarbeiter delegieren; sie tragen jedoch weiterhin
die Verantwortung für diese Tests. Es sollten angemessene Protokolle geführt
werden.
und
mündlichen
und/oder
schriftlichen
Tests
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