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Eine berufliche Tätigkeit von zwei Jahren bei der Herstellung oder Instandhaltung von
Gleitschirmen und Hängegleitern oder technisch ähnlichen Art, davon 6 Monate
innerhalb den letzten 24 Monaten. In einem Herstellerbetrieb für Luftsportgerät.
Eine ausreichende, mindestens zweiwöchige typenbezogene Einschulung im Betrieb
des Herstellers oder Importeurs
Eine typenbezogene Einweisung je Gerätetyp, die jährlich zu verlängern ist.
Notwendige Unterlagen
Aktuelle Fassung der Nachprüfanweisung (Sicherstellung)
Luftsportgeräte-Kennblatt
Stückprüfprotokoll
Vorangegangene Nachprüfprotokolle (nur bei weiteren Nachprüfungen)
Wartungs-und Kalibrierunterlagen der Messgeräte
Anweisungen des Herstellers zur Mängelbehebung
Ggf.Lufttüchtigkeitsanweisungen
Prüfschritte
Identifizierung des Gerätes:
Nach der Übergabe des Gleitsegels wird eine Sichtung des Fluggerätes vorgenommen
und das Gleitsegel anhand der offiziellen Herstellerunterlagen identifiziert.
Typenschild und Aufschriften sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und Lesbarkeit zu
überprüfen
Sichtkontrolle der Kappe
Das Ober-und Untersegel, Eintrittskante, Austrittskante, Rippen (inkl. evtl. vorhandener
V-Rippen), Zellzwischenwände, Nähte, Flares und Leinenloops werden auf Risse,
Scherstellungen, Dehnungen, Beschädigungen der Beschichtung, Reparaturstellen und
sonstige Auffälligkeiten untersucht. Das Prüfergebnis ist im Nachprüfprotokoll
festzuhalten.
Bei Rissen an den Nähten und anderen Beschädigungen muss die Reparatur
unbedingt nur durch Originalersatzteile und durch originales Nahtbild erfolgen, kein
Kleben mit Klebesegel, Verwendung nicht originaler Ersatzteile u.s.w.
Sichtkontrolle der Leinen
Bei Verletzungen der Leinen (Nähte, Risse, Knicke, Scheuerstellen, Verdickungen,
Kernaustritte usw.) muss diese sofort mit originalen Ersatzteilen und originalem
Nahtbild erneuert werden.
Bei Verletzungen der Leinen (Nahtbild, Mantel o.ä.) muss diese sofort mit originalen
Ersatzteilen und mit originalem Nahtbild erneuert werden.
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