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Nachprüfanweisung Für Das Gleitsegelmuster Chronos; Gegenstand Der Prüfung; Nachprüfungsintervalle; Personelle Voraussetzungen Für Die Nachprüfung - MAC PARA Chronos Betriebshandbuch

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Nachprüfanweisung für das Gleitsegelmuster Chronos
Achtung: Die Firma MAC PARA TECHNOLOGY GmbH haftet nicht für Fehler der
verantwortlichen Person (bzw. Checkbetrieb), die den Check ausführt. Diese
arbeitet immer auf eigene Verantwortung!
Bei Zweifel an der Durchführung der Checks oder Lufttüchtigkeit des Gerätes
immer MAC PARA TECHNOLOGY GmbH kontaktieren, oder gegebenfalls das Gerät
zur Überprüfung direkt zu uns schicken
Gegenstand der Prüfung
 Der Prüfungspflicht unterliegt jedes Gleitsegelmuster.
 Die Prüfungen können vom Hersteller oder einer, von ihm beauftragten Person
durchgeführt werden, die die nachstehenden personellen Voraussetzungen erfüllen.
Seit dem 01.07.2001 besteht auch die gesetzliche Möglichkeit, dass der Halter sein
Gerät selber nachprüfen kann. Diese Möglichkeit wird vom Hersteller ausdrücklich nicht
empfohlen, da der Halter in der Regel nicht die Entsprechende personelle
Voraussetzung und Messgeräte zur Verfügung hat. Zudem darf in diesem Fall das
Gerät nur vom Halter geflogen werden eine Nutzung des Gleitsegels durch Dritte ist
dann ausgeschlossen!!! Bei jeder Nachprüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt. Der Halter
ist verpflichtet, immer das letzte Schriftstück aufzubewahren, sowie dem Hersteller eine
Kopie dieses Nachprüfprotokolls zu übersenden. Jeder Prüfschritt ist gewissenhaft
durchzuführen und im Nachprüfprotokoll einzutragen.
 Falls bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird, darf mit dem Gerät nicht weiter
geflogen werden. Es muss dann eine Instandsetzung durch den Hersteller oder einer,
von ihm beauftragten Person durchgeführt werden.
Nachprüfungsintervalle
Der Turnus beträgt bei Schulungsgeräten und gewerblich genutzten Tandem
Gleitschirmen alle 12 Monate, alle anders genutzten Gleitschirme alle 24 Monate oder
nach 100 Betriebsstunden.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich persönlich und
einsitzig genutzten Gleitsegel:
 Besitz
eines
gleichwertige anerkannte Lizenz.
 Eine ausreichende typenbezogene Einschulung im Betrieb des Herstellers oder
Importeurs.
Hinweis: Wurde ein GS ausschließlich für die persönliche Nutzung nachgeprüft, dann
ist dessen Benutzung durch Dritte ausgeschlossen.
Personelle Voraussetzung für die Nachprüfung von Gleitsegel, die von Dritten genutzt
werden und für Doppelsitzer:
 Eine für die Prüftätigkeit förderliche Berufsausbildung.
gültigen
unbeschränkten
Luftfahrerscheins
40
für
Gleitsegel
oder

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