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Garantiebedingungen Der Otto Bock Healthcare Gmbh - Otto Bock Motus Bedienungsanleitung

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10 Garantiebedingungen der Otto Bock HealthCare GmbH

1. Gegenstand der Garantie
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D@N@ <M<IOD@ BDGO AsM JGGNOsCG@{
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D@ <M<IOD@ PHA<NNO INKMs>C@ ?@N <IDOZONC<PN@NΠD@INOG@DNO@MN B@B@I ?D@ OOJ J>F @<GOC <M@ H=
und berührt nicht die ge setzlichen Ansprüche aus Mängelgewährlei stung des Endverbrauchers gegen über
dem Sanitätshaus oder anderer Dienst leister, die die Versorgung des Patienten zu verantworten haben.
2. Umfang der Garantie
¿{¾ OOJ J>F @<GOC <M@ B<M<IOD@MO PIO@M DIC<GOPIB ?@M DI DAA@M À =@N>CMD@=@I@I @?DIBPIB@I PI? PIO@M
Beachtung der Aus schlüsse gemäß Ziffer 4, dass an Rahmenteilen und Kreuzstreben bei manuellen Serien-
Roll stüh len und bei Rahmenteilen für Serien-Elektro-Rollstühle über die gesetzliche Ge währlei stungsfrist
hinaus bis zu 4 Jahren nach Er steinsatz keine Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehler auftreten, die
die Einsatzfähigkeit des Rollstuhls wesentlich beein trächtigen.
2.2 Treten 2 Jahre nach Ersteinsatz Konstrukti ons,- Fertigungs- oder Materialfehler auf, so er setzt Otto Bock
HealthCare nach sei ner Wahl den Rollstuhl insgesamt oder tauscht aus oder repariert schadhafte Teile
des Rah mens und der Kreuzstreben. Weitergehende An sprüche auf Minderung, Rückgängigma chung des
Vertrages oder Schadenersatz ste hen dem Sanitätshaus/Dienstleister aus dieser Garantie nicht zu.
3. Bedingungen für die Inanspruchnahme
Die Garantie kann das Sanitätshaus/Dienst leister nur dann in Anspruch nehmen, wenn:
À{¾ @N ND>C PH @DI@I MNO@DIN<OU C<I?@GOx
3.2 der Rollstuhl durch einen kassenzugelassenen Fachbetrieb angewendet wurde,
3.3 die Weitergabe der Komplettversorgung durch den kassenzugelassenen Fachbetrieb erfolgt und dieser einen
Mängelbericht beifügt,
3.4 bei der Erstellung von Sonderanfertigungen aus den Serienprodukten zur Anpassung der Serienprodukte
an die individuellen Gegeben heiten eines Patienten ausschließlich Medizin produkte mit CE-Kennzeichen
verwendet werden und dabei eine Verwendung entspre chend der diesen Medizinprodukten vorgege benen
Zweckbestimmung erfolgt,
3.5 Veränderungen an einem Rollstuhl nicht über die von Otto Bock HealthCare vorge sehene Anpassung (z. B.
Einstellen der Länge der Beinstütze) und die Nutzung des durch die Otto Bock HealthCare empfohlenen
Zubehörs (Baukastensystem) hinausgehen,
3.6 derjenige, der Medizinprodukte repariert (auf bereitet), dabei ausschließlich vom Her steller freigegebene Ersatz-
teile/Anbauteile (Originalersatzteile) verwendet und nach Vor schrift des Herstellers (siehe Bedienungsan leitung)
arbeitet.
4. Ausschluss der Garantie
Die Garantie greift nicht, wenn Otto Bock HealthCare nachweist, dass
Á{¾ ?D@ @?DIBPIB@I AsM ?D@ I<INKMP>CI<CH@ B@HZo DAA@M À ID>CO @MAsGGO NDI?x
4.2 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer nicht fachgerechten Ver wendung des Rollstuhls
insbesondere nicht nach der Herstellerbeschreibung erlaubter Umbauten beruht,
4.3 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf den üblichen Verschleiß insbe sondere die in der
Regel nur auf ein halbes Jahr be grenzte Einsatzfähigkeit von Batterien zurückzuführen ist,
4.4 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer fehlerhaften Lagerung, Beförderung oder
unsachgemäßen sowie un fachmännischen Nutzung und Lagerung be ruht,
4.5 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer Veränderung der körperli chen Konstitution des
Patienten, wie z. B. erhebli cher Gewichtszunahme beruht,
4.6 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit auf höherer Gewalt beruht.
5. Haftung
Für die Ausführung der Leistungen aufgrund dieser Garantie haftet Otto Bock HealthCare bei Verletzung nicht
R@N@IOGD>C@M @MKvD>COPIB@I IPM AsM G@D>CO@ <CMGZNNDBF@DO PI? s=@MIDHHO F@DI@ <AOPIB AsM QJMNZOUGD>C@N <I?@GI
von Erfüllungsgehilfen. Im übrigen beschränken sich Ersatzansprüche auf den bei Beginn der Ausführung der
Leistungen vor hersehbaren Schaden.
6. Nebenbestimmungen
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PNB@O<PN>CO@ @DG@ ?sMA@I QJI PIN ?M@D J>C@I I<>C s>FB<=@ Q@MID>CO@O R@M?@Ix @N N@D ?@IIx ?@M <OD@IO
oder dessen Kostenträger (Krankenkasse) widersprechen.
6.2 Erfüllungsort für die Leistungen aus der Ga rantie ist Duderstadt.
6.3 Diese Garantie unterliegt dem deutschen Zi vil- und Handelsrecht.
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