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Ce-Konformität; Garantiebedingungen Der Otto Bock Mobility Solutions Gmbh - Otto Bock Xeno Bedienungsanleitung

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CE-Konformität | Garantiebedingungen der Otto Bock Mobility Solutions GmbH
14 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Richtlinie 93/42/
EWG für Medizinprodukte. Aufgrund der Klassifizierungskri-
terien für Medizinprodukte nach Anhang IX der Richtlinie
wurde das Produkt in die Klasse I eingestuft. Die Konformi-
tätserklärung wurde deshalb von Otto Bock in alleiniger
Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
15 Garantiebedingungen der Otto Bock
Mobility Solutions GmbH
1. Gegenstand der Garantie
1.1 Diese Garantie gilt für Rollstühle.
1.2 Die Garantie umfasst Ansprüche des Sanitäts hauses /
Dienstleisters gegen die Otto Bock Mobility Solutions
GmbH und berührt nicht die ge setzlichen Ansprüche aus
Mängelgewährlei stung des Endverbrauchers gegen über
dem Sanitätshaus oder anderer Dienst leister, die die
Versorgung des Patienten zu verantworten haben.
2. Umfang der Garantie
2.1 Die Otto Bock Mobility Solutions GmbH garantiert
unter Ein haltung der in Ziffer 3 beschriebenen Be din-
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gungen und unter Beachtung der Aus schlüsse gemäß
Ziffer 4, dass an Rahmenteilen und Kreuzstreben bei
manuellen Serien-Roll stüh len und bei Rahmenteilen für
Serien-Elektro-Rollstühle über die gesetzliche Ge währlei-
stungsfrist hinaus bis zu 4 Jahren nach Er steinsatz keine
Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehler auftreten,
die die Einsatzfähigkeit des Rollstuhls wesentlich beein-
trächtigen.
2.2 Treten 2 Jahre nach Ersteinsatz Konstrukti ons,- Fertigungs-
oder Materialfehler auf, so er setzt die Otto Bock Mobility
Solutions GmbH nach Ihrer Wahl den Rollstuhl insgesamt
oder tauscht aus oder repariert schadhafte Teile des Rah-
mens und der Kreuzstreben. Weitergehende An sprüche
auf Minderung, Rückgängigma chung des Vertrages oder
Schadenersatz ste hen dem Sanitätshaus / Dienstleister
aus dieser Garantie nicht zu.
3. Bedingungen für die Inanspruchnahme
Die Garantie kann das Sanitätshaus / Dienst leister nur dann
in Anspruch nehmen, wenn:
3.1 es sich um einen Ersteinsatz handelt,
3.2 der Rollstuhl durch einen kassenzugelassenen Fachbe-
trieb angewendet wurde,
01/2010
Xeno

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