Montage- und Betriebsvorschrift
KAPITEL 2
GRUNDLEGENDE
HINWEISE
Dachventilatoren – VDD T120
1.6
Personalqualifikation
Elektroanschlüsse, elektrische Arbeiten sowie die Inbetriebnahme dürfen nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden.
Installationsarbeiten dürfen von eingewiesenen Fachkräften (z.B. Industriemechaniker, Mechatroniker, Schlosser oder
mit vergleichbarer Ausbildung) ausgeführt werden.
2.1
Transport
Das Gerät ist werkseitig so verpackt, dass es gegen normale Transportbelastungen geschützt ist. Der Transport muss
sorgfältig durchgeführt werden.
Bei Weiterversand, vor allem über längere Distanzen (z.B. Seeweg) ist zu prüfen, ob die Verpackung für Transportart und
-weg geeignet ist. Schäden, deren Ursache in unsachgemäßem Transport, Einlagerung oder Inbetriebnahme liegen,
sind nachweisbar und unterliegen nicht der Gewährleistung.
Zum Transport oder zur Montage muss der Ventilator (ab Ø 450) am Gehäuse oder den vorgesehenen Trageösen auf-
genommen werden. Hierbei geeignetes Hebezeug und Befestigungsvorrichtungen verwenden. Gewichtsangaben sind
der Kennzeichnung am Gerät zu entnehmen.
2.2
Sendungsannahme
Die Sendung ist sofort bei Anlieferung auf Beschädigungen und Typenrichtigkeit zu prüfen. Falls Schäden vorliegen,
unverzüglich Schadensmeldung unter Hinzuziehung des Transportunternehmens veranlassen. Bei nicht fristgerechter
Reklamation gehen evtl. Ansprüche verloren.
2.3
Einlagerung
Es wird empfohlen das Gerät bis zur Aufstellung in der Originalverpackung zu belassen, um mögliche Beschädigungen
und Verschmutzungen zu vermeiden.
Bei Einlagerung über einen längeren Zeitraum sind zur Verhinderung schädlicher Einwirkungen folgende Maßnahmen
zu treffen:
• Schutz durch trockene, luft- und staubdichte Verpackung (Kunststoffbeutel mit Trockenmittel und Feuchtigkeits-
indikatoren).
• Der Lagerort muss erschütterungsfrei, wassergeschützt und frei von übermäßigen Temperaturschwankungen sein.
Die Lagertemperatur im Bereich von -20 °C bis +40 °C dürfen nicht überschritten werden. Bei einer Lagerdauer über
3 Monate bzw. Motorstillstand, muss vor Inbetriebnahme eine Überprüfung der Lager erfolgen. Dabei den geräuschlosen,
freien Lauf des Laufrades prüfen.
Schäden, deren Ursprung in unsachgemäßem Transport, unsachgemäßer Einlagerung oder Inbetriebnahme liegen,
sind nachweisbar und unterliegen nicht der Gewährleistung.
2.4
Förder- und Drehrichtung
Die Dachventilatoren haben eine feste Drehrichtung des Motors, die auf den Geräten durch einen Pfeil gekennzeichnet
ist. Es ist kein Reversierbetrieb möglich. Die falsche Drehrichtung kann zur Überhitzung und Zerstörung des Ventilators
führen!
2.5
Drehzahlsteuerung
Die Ventilatoren können wie folgt drehzahlgesteuert werden:
• Transformator (Zubehör)
Alle Ventilatoren bis Ø 450 mm sind über einen Transformator spannungssteuerbar.
• Frequenzumrichter (Zubehör)
Alle Ventilatoren sind über einen Frequenzumrichter mit Sinusfilter drehzahlsteuerbar. Die Verwendung eines Fre-
quenzumrichters ohne Sinusfilter ist nur mit Einsatzfreigabe seitens Helios möglich.
ⓘ Der Einsatz von Fremdfabrikaten kann vor allem bei elektronischen Geräten zu Funktionsproblemen, Zerstö-
rung des Reglers und/oder des Ventilators führen. Bei Einsatz von nicht Regelgeräten, die nicht vom Hersteller
freigegeben wurden, entfallen Garantie- und Haftungsansprüche.
2.6
Motorschutzeinrichtung
• Thermokontakt (eingebaut)
Alle Motoren der Ventilatoren Ø 315, Ø 355 und Ø 400 (6-polig) sind mit eingebautem Thermokontakt ausgestat-
tet, der bei zu hoher Motortemperatur selbsttätig aus- und nach erfolgter Abkühlung wieder einschalten.
• Thermokontakte (auf Klemmen geführt)
Alle 3-Phasen Motoren der Ventilatoren Ø 400 (4-polig) und Ø 450 (4- und 6-polig) sind mit auf Klemmen geführten
Thermokontakten ausgestattet. Zum Anschluss wird das speziell entwickelte Motorvollschutzgeräte MD (Zube-
hör) empfohlen.
• Kaltleiter (auf Klemmen geführt)
Alle Motoren der Ventilatoren ab Ø 500 sind mit auf Klemmen geführten Kaltleitern ausgestattet. Zum Anschluss
wird der speziell entwickelte Motorvollschutzschalter MSA (Zubehör) empfohlen.
2.7
Berührungsschutz
Der Kontakt mit rotierenden Teilen muss verhindert werden. Es ist sicherzustellen, dass sich im Ansaugbereich keine
Personen, Textilien oder andere ansaugbare Stoffe, wie z.B. auch Kleidung von Personen, befinden.
Aus diesem Grund kann in Abhängigkeit der Einbauverhältnisse ein Berührungsschutz saugseitig erforderlich sein.
Ventilatoren, die durch ihre Einbauweise (z.B. Anschluss an Lüftungskanäle) geschützt sind, benötigen kein Schutzgitter,
wenn die Anlage die gleiche Sicherheit bietet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Betreiber für Nichteinhaltung der
aktuellen Norm (DIN EN 13857) und für Unfälle infolge fehlender Schutzeinrichtungen haftbar gemacht werden kann.
4
DE