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TECE TECEprofil Technische Informationen Seite 69

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Einbauten
Unter Berücksichtigung der jeweiligen technischen Bestim-
mung (z. B. Bauordnung) und Feuerwiderstandsdauer
können folgende Einbauten verwendet werden:
a) Lüftergehäuse mit F 90-Brandschutzgehäuse und den
max. Außenmaßen 249 x 249 mm,
Rückenabstand a ≥ 160 (Wand d ≥ 386 mm) bzw.
a ≥ 46 mm (Wand d ≥ 286 mm)
b) Installationsboxen für Wasserarmaturen (z. B. Hans
Grohe i-box)
c) Duschrinnen, z. B. TECEdrainline
d) Anschlusseinheiten und Module z. B. für Waschtisch,
Bidet, Urinal etc.
e) WC-Modul mit TECE-Spülkasten, bei Rücken-an-
Rücken-Montage Mindestabstand a ≥ 56 mm
f)
Befestigungsplatten aus Baufurnierholz, z. B. zur
Befestigung von Stützklappgriffen, max. Abmessungen
(B x H x t) = 215 mm x 550 mm x 40 mm
g) Gedämmte Wasserzählereinheiten mit Absperrungen,
max. Abmessungen B x H = 290 mm x 290 mm, Tiefe
t = 70 mm, Abstand bei Rücken-an-Rücken-Montage
der Gehäuse a ≥ 210 mm (Wand d ≥ 386 mm)
h) Unterputz-Elektrodose ohne Brandschutzzulassung
Rohrleitungen
In TECEprofil Raumtrennwänden mit Brandschutzanforde-
rungen dürfen verschiedenste Rohrmaterialien verwendet
werden. Hierbei sind keine speziellen Hersteller vorge-
schrieben. Geprüft und zugelassen sind folgende Rohrlei-
tungsmaterialien:
Lüftungsleitungen:
• Wickelfalzrohr ≤ DN 125 mit Stahlflexrohren DN 80
Schmutz- und Regenwasserleitungen:
• Schallgedämmtes Kunststoffrohr bis DN 125
• SML Gussrohr bis DN 125
Trinkwasser-, Heizungs- und Kälteleitungen:
• Kunststoffleitungen bis 63 mm (Außendurchmesser)
• Mehrschichtverbundrohre bis 63 mm (Außendurchmes-
ser)
• Metallrohre aus Kupfer oder Edelstahl bis 63 mm
(Außendurchmesser)
Für die Dämmung der Rohrleitung dürfen Schaumdäm-
mungen (z. B. auf Kautschukbasis), aluminiumkaschierte
Steinwolle (z. B. Rockwool RS 800) oder Wellrohre verwen-
det werden.
Elektroleitungen
Durch die klassifizierten raumabschließenden Wandkonst-
ruktionen dürfen einzelne Leitungen durchgeführt werden,
wenn der verbleibende Lochquerschnitt mit Gips vollstän-
dig verschlossen wird.
Für die Durchführung von gebündelten elektrischen
Leitungen sind Abschottungen erforderlich, deren Feu-
erwiderstandsklasse durch Prüfungen nach DIN 4102-9:
1990-05 nachzuweisen ist, es sind weitere Eignungsnach-
weise, z. B. im Rahmen der Erteilung einer bauaufsichtli-
chen Zulassung, erforderlich.
Für die horizontale Durchführung von Rohrleitungen,
Installationskanälen, Kabelkanälen oder Lüftungsleitungen
sind Abschottungen erforderlich, deren Feuerwiderstands-
klasse durch Prüfungen nach DIN 4102-11 : 1985-12,
DIN 4102-12 : 1988-11 bzw. DIN 4102-6 : 1977-09 nach-
zuweisen ist. Es sind weitere Eignungsnachweise, z. B. im
Rahmen der Erteilung einer allgemein bauaufsichtlichen
Zulassung oder eines allgemein bauaufsichtlichen Prüf-
zeugnisses, erforderlich.
Elektrodosen
Je nach Anwendungsfall können handelsübliche UP-
Elektrodosen in Kombination mit einer dahinterliegenden
Ausstopfung von Mineralwolle verwendet werden.
Einzige Ausnahme: F 90 bei einer Wanddicke ≤ 386 mm
Hier muss eine UP-Elektrodose mit F 90-Zulassung ver-
wendet werden
Lüftereinbauten
Lüfterkästen dürfen in den Trennwänden direkt gegen-
überliegend oder versetzt angeordnet werden. Es ist
darauf zu achten, dass bei allen geforderten Brandklas-
sen nur Lüfterkästen mit einer F 90-Zulassung eingesetzt
werden dürfen. Die Anschlussleitungen zum Lüfter und
Steigeleitungen müssen immer in Stahl ausgeführt werden.
Wenn Absperreinrichtungen gegen Brandübertragung in
Lüftungsleitungen mit bestimmter Feuerwiderstandsklasse
eingebaut werden sollen, ist die Eignung dieser Einbauten
in Verbindung mit der Wandkonstruktion nach
DIN 4102-5 : 1977-09, DIN 4102-6 : 1977-09 bzw.
DIN 4102-13 : 1990-05 nachzuweisen. Es sind weitere
Eignungsnachweise, z. B. im Rahmen der Erteilung einer
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, erforderlich.
Brandschutz
2-69

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