Schallschutz
Der Schutz vor Installationsgeräuschen ist in der Sanitär-
und Heizungstechnik von zunehmender Bedeutung. Bei
der Entwicklung der TECEprofil Vorwandelemente wurde
besonders auf die Anforderungen des Schallschutzes
geachtet. Mit TECE-Produkten können auch erhöhte Anfor-
derungen an den baulichen Schallschutz erfüllt werden.
Für einen guten Schallschutz sind neben den Produkt-
eigenschaften immer auch Planungsvorgaben wie z. B.
Grundrissgestaltung und Wandgewichte von großer
Bedeutung.
Relevante Normen
Die Tabelle 9 aus der DIN 4109-1:2016-07 beschreibt
die Werte für die zulässigen Schalldruckpegel in schutz-
bedürftigen Räumen. Die hier aufgelisteten Werte sind als
a.a.R.d.T anerkannt und gelten immer, wenn keine weiteren
Vereinbarungen zum Schallschutz getroffen wurden.
Tabelle 9 aus DIN 4109-1:2016-07
Spalte
1
Zeile
Geräuschquellen
Sanitärtechnik/Wasserinstallatio-
1
nen (Wasserversorgungs- und
Abwasseranlagen gemeinsam)
Sonstige hausinterne, fest instal-
lierte technische Schallquellen der
2
technischen Ausrüstung, Ver- und
Entsorgung sowie Garagenanlagen
3
6 Uhr bis
Gaststätten ein-
schließlich Küchen,
Verkaufsstätten,
Betriebe u.Ä.
4
nach TA Lärm
a) Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen, die beim Betätigen der Arma-
turen und Geräte nach Tabelle 11 (Öffnen, Schließen, Umstellen,
Unterbrechen u. a.) entstehen, sind derzeit nicht zu berücksichtigen.
b) Voraussetzungen zur Erfüllung des zulässigen Schalldruckpegels:
Die Ausführungsunterlagen müssen die Anforderungen des Schall-
schutzes berücksichtigen, d. h. zu den Bauteilen müssen die erforder-
lichen Schallschutznachweise vorliegen;
Außerdem muss die verantwortliche Bauleitung benannt und zu einer
Teilnahme vor verschließen bzw. verkleiden der Installation hinzuge-
zogen werden.
c) Abweichend von DIN EN ISO 10052:2010-10, 6.3.3, wird auf Mes-
sung in der lautesten Raumecke verzichtet (siehe auch DIN 4109-4
Quelle: DIN 4109/Tabelle 9: Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in
fremden schutzbedürftigen Räumen, erzeugt von gebäudetechnischen Anlagen
und baulich mit dem Gebäude verbundenen Betrieben
2
3
Max. zulässige A-bewertete
Schalldruckpegel in dB(A)
Wohn- und
Unterrichts- und
Schlafraum
Arbeitsraum
LAF,max,n
LAF,max,n
≤ 30 a) b) c)
≤ 35 a) b) c)
LAF,max,n
LAF,max,n
≤ 30 c)
tags
Lr ≤ 35
LAF,max ≤ 45
LAF,max ≤ 45
22 Uhr
Lr ≤ 25
nachts
LAF,max ≤ 35
LAF,max ≤ 45
Die wesentlichen Merkmale der Tabelle 9 zur
DIN 4109-1:2016-07 sind:
• Regelt die Anforderungen an den baulichen Schallschutz
• Schallschutz bedeutet nicht, dass Geräusche komplett
vermieden werden müssen
• Anforderungen sind je nach Gebäudenutzung und
Raumnutzung unterschiedlich
• Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen beim Betätigen
von Armaturen und Geräten (Öffnen, Schließen, Umstel-
len, Unterbrechen ...) bleiben unberücksichtigt
• Bauherr hat jedoch Anspruch auf einen Mindestschall-
schutz im eigenen Wohnbereich
Die Anforderungen an den Installationsschallpegel nach
DIN 4109-1:2016-07 beziehen sich auf den „schutzbe-
dürftigen Raum" im fremden Wohnbereich.
Schutzbedürftig sind:
• Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Wohnküchen
• Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräumen in
Beherbergungsstätten
• Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien
4
• Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnli-
chen Einrichtungen
• Büroräume
• Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume
Als nicht schutzbedürftig im Sinne der DIN 4109 (nur bei
Installationsgeräuschen) gilt z. B.
• der eigene Wohnbereich
• der Raum, in dem sich der geräuschverursachende Sani-
≤ 35 c)
tärgegenstand befindet
• „laute" Räume im fremden Wohnbereich (z. B. Badezim-
Lr ≤ 35
mer, Küche)
• Räume, welche nicht für den ständigen Aufenthalt von
Lr ≤ 35
Personen dienen (z. B. Keller, Abstellräume)
• Großraumbüros
Erhöhter Schallschutz
Zumindest die Anforderung nach erhöhtem Schallschutz
sollte immer unter der Angabe des Regelwerkes und des
tatsächlich geforderten Schallpegelwertes vereinbart
werden.
Aufgrund von verschiedenen Anforderungen in den
Regelwerken Beiblatt 2 zu DIN 4109:1989-11 und VDI
4100:2012-10 ist die alleinige Angabe „erhöhter Schall-
schutz" nicht eindeutig. Um die Anforderungen an eine
erhöhte Schallschutzstufe tatsächlich auf der Baustelle
zu erfüllen, ist bei der Planung und Ausführung äußerste
Sorgfalt zu wahren. Im Zweifelsfalle ist es ratsam einen
Sachverständigen für Bauakustik hinzuzuziehen.
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