Kapitel 5
Technischer Inspektionsplan
5.21 AUSTAUSCH VON HYDRAULISCHEN SCHLÄUCHEN
Gummihydraulikleitungen müssen unab-
hängig von ihrem technischen Zustand
alle 4 Jahre ausgetauscht werden. Diese
Tätigkeit sollte spezialisierten Werkstätten
anvertraut werden.
I.3.1.526.20.1.DE
5.34
PRONAR T700M/1