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Montageanweisung; Verwendungszweck - Truma Mover S Gebrauchsanweisung

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Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Dane-
ben bestehen die gesetzlichen Ge währ leistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung
– infolge Verwendung von Nicht-Original-Truma-Teilen in den
Geräten
– infolge Nichteinhaltung der Einbau- und Gebrauchs-
anweisungen des Herstellers
– infolge unsachgemäßer Behandlung
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die innerhalb
von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwischen
dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der Her-
steller wird solche Mängel durch Nacher füllung beseitigen, das
heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzliefe-
rung. Leistet der Her steller Garantie, beginnt die Garantiefrist
hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile nicht
von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Käu-
fers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des
Produkthaf tungsge setzes bleiben unbe rührt.
Die Kosten der Inanspruch nahme des Truma Werkskun den-
dienstes zur Be seitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Mate-
rialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kun dendienst inner-
halb von Deutschland eingesetzt wird.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Ge rätes (z.B. Demontage von Möbel- oder
Karosserie teilen) können nicht als Garantielei stung anerkannt
werden.
Auf die Rollen gewähren wir 24 Monate Garantie auf Herstel-
lungsfehler. Vor Gebrauch des Movers unbedingt scharfkantige
Steine aus den Reifen entfernen.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Bei Störun gen ist grundsätzlich das Truma Servicezentrum zu
benachrichtigen: Truma Geräte technik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12, 85640 Putzbrunn. In anderen
Ländern stehen die jeweiligen Servicepartner (siehe Adressen-
verzeichnis) zur Verfügung. Beanstandungen sind näher zu be-
zeichnen. Ferner ist die ordnungsgemäß ausgefüllte Garantie-
Urkunde vorzulegen oder die Fabriknummer des Gerätes sowie
das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
muss der Endverbraucher das Gerät auf eigene Gefahr zum
Hersteller bringen oder ihm übersenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per Frachtgut zu
erfolgen. Im Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkos-
ten bzw. Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein
Garantiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu Lasten
des Kunden.
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Montageanweisung

Vor Beginn der Arbeiten Montageanweisung sorgfältig durch-
lesen und befolgen!

Verwendungszweck

Der Mover S wurde für den Einsatz an ein achsigen Wohnwa-
gen mit einem Gesamtgewicht bis zu 1800 kg konstruiert.
Der Mover S wiegt ca. 35 kg mit montierter Einseiten-
bedienung.
Prüfen Sie die Anhängelast Ihres Zugfahrzeuges sowie das
Gesamtgewicht Ihres Wohnwagens, ob diese jeweils für das
zusätzliche Gewicht ausgelegt sind.
Zulassung
Der Truma Mover S ist bauartgeprüft und eine Allgemeine
Betriebserlaubnis (ABE) für Deutschland wurde erteilt. Eine
Abnahme durch einen Kfz-Sachverständigen ist nicht notwen-
dig (Ausnahme beim Einbau des Flachrahmensatzes). Die ABE
muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Der Mover S erfüllt die Richtlinie zur Funkentstörung von
Kraftfahrzeugmotoren 72/245/EWG mit den Ergänzungen
2004/104/EG und 2005/83/EG und trägt die Typgenehmigungs-
nummer: e1 03 4473.
Der Mover S erfüllt die EMV-Richtlinie 89/336/EWG.
Die Fernbedienung und das Empfangsteil entsprechen den
Anforderungen der R&TTE-Richtlinie 1995/5/EG.
Bei der Montage des Movers müssen die technischen und
administrativen Vorschriften des Landes, in dem das Fahrzeug
zum ersten Mal zugelassen wird, beachtet werden.
Jede Veränderung am Gerät oder die Verwendung von Ersatz-
teilen und funktionswichtigen Zubehörteilen, die keine Origi-
nal-Truma-Teile sind, sowie das Nichteinhalten der Einbau- und
Gebrauchsanweisung führt zum Erlöschen der Garantie sowie
zum Ausschluss von Haftungsansprüchen. Außerdem erlischt
die Betriebserlaubnis des Gerätes.
Benötigtes Werkzeug und Einrichtungen
Zur Montage des Movers benötigen Sie:
Steck-, Ring- oder Maulschlüssel 13 mm, 17 mm, 10 mm
Drehmomentschlüssel (20 – 40 Nm)
Kabelschneider/Crimpzange
Bohrmaschine/Schraubendreher/Lochsäge Ø 25 mm
Rangierwagenheber 2 Tonnen und passende Unterstellböcke
Ausreichende Beleuchtung.
Mindestmaße für den Einbau
Die Montage ist nur an Wohnwagen/Anhänger innerhalb der
nachstehenden Abmessungen möglich.
Wohnwagen-Boden
opt. 185
min. 30
max. 48
min. 60
max. 2400
alle Maße in mm
* bei beladenem Fahrzeug
max. 1860

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