KAPITEL 1
HINWEIS
Es ist vom Händler eine detaillierte Ausfüllung des Garantie- und Reklamationsscheins
zu fordern. Ein Garantie- oder Reklamationsschein ohne Verkaufsdatum oder Stempel
des Händlers kann eine Ablehnung der Reklamation zur Folge haben.
Modifikationen des Anhängers ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers sind verboten.
Insbesondere
sind
Konstruktionselementen unzulässig, die direkt die Betriebssicherheit des Anhängers
beeinflussen.
1.5 TRANSPORT
Der Hakenlift-Abrollkipper befindet sich beim Verkauf im komplett montierten Zustand und
erfordert keine Verpackung. Es werden nur die technischen Unterlagen und eventuell
Elemente der Sonderausstattung verpackt. Die Lieferung an den Benutzer erfolgt mithilfe
eines Lkws oder durch Schleppen des Anhängers mithilfe eines Schleppers.
1.5.1 FAHRZEUGTRANSPORT
Das Be- und Entladen des Hakenlift-Abrollkippers von einem Fahrzeug muss mithilfe einer
Laderampe und eines Schleppers durchgeführt werden. Beim Verladen sind die
Arbeitssicherheitsvorschriften für Verladearbeiten zu beachten. Das Bedienpersonal der
Verladevorrichtungen muss über entsprechende Zulassungen für die Bedienung dieser
Vorrichtungen verfügen. Der Anhänger muss korrekt, gemäß den in der vorliegenden
Bedienungsanleitung enthaltenen Anforderungen an den Schlepper angekuppelt werden.
Das Bremssystem des Anhängers muss vor dem Befahren der Rampe in Betrieb genommen
und geprüft werden.
Der Hakenlift-Abrollkipper muss sicher mithilfe von Gurten, Ketten, Abspannseilen oder
anderen Befestigungsmitteln mit Spannvorrichtung auf der Plattform des Transportmittels
befestigt werden. Die Befestigungselemente müssen in den dafür vorgesehenen
Transporthalterungen (1) befestigt werden – Abbildung (1.2).
ACHTUNG
Der Anhänger darf nicht an den Transportgriffen angehoben werden. Diese Griffe dienen
ausschließlich zur Befestigung während des Transports.
Schweißen,
Bohren,
Ausschneiden
1.11
Pronar T286
sowie
Anwärmen
von