Pronar T286
5.2.3
PRÜFUNG DER BREMSBELÄGE AUF ABNUTZUNG
Die Bremsbacken des Anhängers müssen ausgewechselt werden, wenn die Dicke des
Bremsbelags den vom Hersteller angegebenen Mindestwert unterschreitet.
ACHTUNG
Die minimale Stärke der Bremsbeläge an diesem Anhänger beträgt 5 mm.
Die Kontrolle des Verschleißes der Bremsbeläge erfolgt über das Sichtglas (2) – siehe
Abbildung (5.1).
Kontrolle der Bremsbelagabnutzung:
ABBILDUNG 5.1 Kontrolle der Bremsbeläge
(1) Bremstrommel an der Fahrachse, (2) Sichtfenster zur Kontrolle der Bremsbeläge
• Alle 3 Monate,
• Bei Überhitzung der Bremsen,
• Wenn sich der Weg des Bremskolbens im Bremszylinder wesentlich
verlängert,
• Wenn außergewöhnliche Geräusche aus dem Bereich der Trommel an der
Fahrachse zu hören sind.
5.4
KAPITEL 5