KAPITEL 4
Beleuchtungsanlage
Beleuchtungselemente müssen unverzüglich repariert oder durch neue ersetzt
werden.
• Spurrillen, Schlaglöcher, Gräben und das Fahren auf dem Randstreifen sind zu
vermeiden. Eine Durchfahrt durch solche Hindernisse kann zu einer starken
Neigung des Schleppers und Anhängers führen. Dies ist besonders wichtig, weil
der Schwerpunkt des Anhängers mit Ladung die Fahrtsicherheit ungünstig
beeinflusst. Das Fahren in der Nähe des Straßenrandes oder von Straßengräben
ist aufgrund der Gefahr eines Abrutschens des Bodens unter den Rädern des
Schleppers oder Anhängers gefährlich.
• Die Fahrtgeschwindigkeit muss vor Kurven und bei der Fahrt auf unebenem
Gelände oder auf Gelände mit Gefälle entsprechend verringert werden.
• Währen der Fahrt scharfe Kurven, insbesondere auf Geländeunebenheiten
vermeiden.
• Das Verhalten des Anhängers bei Fahrten auf unebenen Boden kontrollieren und
die Geschwindigkeit den Gelände- und Verkehrsbedingungen anpassen.
• Bei der Fahrt mit dem Anhänger (mit oder ohne Container) müssen die
Hydraulikzylinder der Verriegelung der Aufhängung vollständig angehoben sein.
• Es ist zu beachten, dass sich der Bremsweg des Zuges mit steigendem Gewicht
und Geschwindigkeit verlängert. Vor Fahrtantritt muss die Bremskraft zu mithilfe
des Bremskraftreglers entsprechend eingestellt werden (betrifft Anhänger mit
Druckluftbremse).
• Bei der Fahrt auf öffentlichen oder nicht öffentlichen Straßen müssen die
Schutzgitter von den Rückleuchten entfernt und auf der gegenüberliegenden
Seite des Beleuchtungsbalkens mithilfe der Sternmuttern befestigt werden.
zu
sorgen.
Beschädigte
4.41
Pronar T286
oder
verloren
gegangene