Bedienung
6.4 Mit Anhänger fahren
6.4
Mit Anhänger fahren
6.4.1
Sicherheitshinweise für den Anhängerbetrieb
6.4.2
Voraussetzungen zum Fahren mit Anhänger
116
Sicherheitshinweise im Kapitel Sicherheit beachten,
trieb auf Seite 29
.
Ergänzend gelten nachfolgende Sicherheitshinweise:
• Anhängerbetrieb ist nur mit einer bauartgenehmigten, zugelassenen
Anhängerkupplung erlaubt.
• Anhängerbetrieb an der Abschleppvorrichtung des Fahrzeugs ist
nicht erlaubt.
• Die maximal zulässige Stützlast und Anhängelast einhalten,
Anhängelasten und Stützlasten auf Seite 279
• Beim Anhängerbetrieb ändert sich das Betriebsverhalten des Fahr-
zeugs, der Bediener muss damit vertraut sein und entsprechend han-
deln.
• Lenkart des Fahrzeugs und Wendekreis des Anhängers beachten.
• Vor Bergabfahrten die Fahrgeschwindigkeit reduzieren bzw. den Ge-
gebenheiten anpassen.
Der Anhängerbetrieb ist nur mit einer bauartgenehmigten Anhängerkupp-
lung erlaubt. Auf öffentlichen Straßen dürfen in Deutschland nur Anhän-
ger mit land- oder forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder mit Anbau-
werkzeugen des Fahrzeugs mitgeführt werden.
Die Beförderung anderer Anhänger oder Güter ist nur mit der Zulassung
als Zugmaschine gestattet. Die entsprechenden Auflagen für den Anhän-
gerbetrieb sind der Betriebserlaubnis zu entnehmen.
Die entsprechenden nationalen Bestimmungen sind zu beachten und an-
zuwenden.
Zusätzlich folgende Punkte beachten:
• Die zulässigen Anhängelasten und Stützlasten beachten.
• Die Drehbarkeit der Anhängerkupplung sicherstellen.
• Regelmäßige Wartungsarbeiten an der Anhängerkupplung durchfüh-
ren bzw. durchführen lassen.
siehe Anhängerbe-
.
Betriebsanleitung | TH522 | 1000445041 | 04/2020 | [de]
siehe