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Verantwortlichkeit; Konformitätserklärung - Rehatec Galileo Gebrauchsanweisung

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2. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Kontraindikationen
Vor der Versorgung mit dem Therapiestuhl sollte ärztlich abgeklärt werden, ob Kontraindikationen bestehen.
Die Indikationen der Versorgung müssen in regelmäßigen Abständen von einem Arzt oder Therapeuten be­
gleitet bzw. überwacht werden. Generell gilt: jede Art von Schmerzen stellt eine Kontraindikation dar! Unter
folgenden Gegebenheiten und / oder Symptomen muss die aktive und / oder passive Verwendung des Geräts
explizit mit dem behandelnden Arzt bzw. Therapeuten abgeklärt werden.

2.2 Verantwortlichkeit

Die Bedienperson ist für den bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie für Wartung und Pflege des Produktes
verantwortlich. Produktänderungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten und Erweiterungen dürfen nur von
autorisierten Personen durchgeführt werden. Es dürfen nur original Ersatzteile und originales Zubehör ver­
wendet werden.
Eine Gewährleistung übernimmt Rehatec® GmbH nur dann, wenn das Produkt unter den vorgegebenen Be­
dingungen und zu den vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird (siehe auch Kapitel „9 Garantie und Service").
2.3 Konformitätserklärung
Die entsprechende Konformitätserklärung finden Sie auf www.rehatec.com im Download­Bereich. Das CE
Zeichen muss entfernt werden, wenn das Rehatec® Produkt umgebaut, verändert oder in Kombination mit
nicht autorisierten Produkten von anderen Herstellern verwendet wird. Das CE Zeichen erlischt ebenfalls,
wenn keine Rehatec® OriginalErsatzteile / ­zubehörteile verwendet werden.
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