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Verantwortlichkeit; Konformitätserklärung; Eg-Konformitätserklärung - Rehatec Lasse 1 Gebrauchsanweisung

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Rückenliegebrett „Lasse"

1.3. Verantwortlichkeit

Der Benutzer ist für den bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie für Wartung und Pflege des Pro-
duktes verantwortlich. Produktänderungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten und Erweiterungen
des Systems dürfen nur von autorisierten Personen durchgeführt werden. Es dürfen nur original
Ersatzteile und Zubehör verwendet werden.
Gewährleistung übernimmt Rehatec® Dieter Frank GmbH nur, wenn das Rückenliegebrett unter
den vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird (siehe auch
Kapitel „Garantie und Service").
1.4. Konformitätserklärung
Rehatec
Wir
In den Kreuzwiesen 35
D-69250 Schönau
erklären hiermit, dass die nachfolgend genannten Produkte
mit den grundlegenden Anforderungen folgender Richtlinien und Standards
übereinstimmen:
Richtlinien 93/42 EWG
EN ISO 14971
EN 12182
Schönau, Januar 2013
Rehatec
® Dieter Frank GmbH
(Dieter Frank, QM-Beauftragter)
EG-Konformitätserklärung
Entsprechend Anhang VII der Richtlinie 93/42 EWG
des Rates über Medizinprodukte
®
Dieter Frank GmbH
/
+ 49 (0) 6228
91 36 0
Rückenliegebrett „Lasse 1" - Typ 165
Rückenliegebrett „Lasse 2" - Typ 166
des Rates über Medizinprodukte vom 14. Juni 1993,
Anhang 1
Medizinprodukte – Anwendung des Risikomanagements
auf Medizinprodukte
Technische Hilfen für behinderte Menschen
/
+ 49 (0) 6228
91 36 99

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Diese Anleitung auch für:

Lasse 2

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