5.4 – ANSCHLUSS AN DEN KAMIN
Die Geräte sind mit einem Kamin (Ø 150 mm.) zur Entlüftung der
Verbrennungsprodukte versehen, der wie nachstehend beschrieben anzuschließen
ist, so wie von den gültigen Installationsbestimmungen vorgesehen.
ES IST UNBEDINGT VERPFLICHTET, DASS DAS GERÄT MIT
MINDESTENS 0,50 METER ROHR ZU HAUBE, KAMIN ODER
DIREKT AUSSERHALB INSTALLIERT IST.
Ø150
20