9—VERSCHROTTUNG
9.1 – ALLGEMEINE HINWEISE
- Die Bestimmungen der gültigen Rechtsvorschriften sind bei der Verschrottung
unbedingt zu befolgen.
- Bei der Verschrottung des OFENS müssen seine Bestandteile nach den
verschiedenen Baumaterialarten (Kunststoff, Kupfer, Eisen etc...) getrennt werden.
10—ERSATZTEILE
10.1 – ALLGEMEINE HINWEISE
Die Originalersatzteile sind ausschließlich bei dem autorisierten Händler anzufordern, bei dem
der Ofen erworben wurde.
ES IST STRENGSTENS VERBOTEN, IRGENDEIN BAUTEIL DURCH NICHT
ORIGINALE ERSATZTEILE ZU ERSETZEN.
31