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Bei dem Anschluss an die Stromlinie ist ein automatischer Schalter mit passender
Stromfestigkeit zwischenzuschalten, in dem der Öffnungsabstand zwischen den
Kontakten mindestens 3 mm ist. Das Erdungskabel darf nicht unterbrochen werden.
Die Abweichung der Versorgungsstromspannung darf bei betriebenen Ofen nicht
größer als +/- 10 % sein. Der Anschluss des Geräts an die Erdleitung ist Pflicht. Der
Schaltplan des Ofens befindet sich im Kap. 11 (S. 36).
NACH ERFOLGTEM STROMANSCHLUSS MUSS DER AUTORISIERTE
TECHNIKER (ELEKTRIKER) EINE BESCHEINIGUNG AUSSTELLEN, DIE
DURCHGANGSMESSUNG DES ÄQUIPOTENZIALEN SCHUTZKREISES
BESCHEINIGT.
5.3– GASANSCHLUSS
Der Ofen ist mit einem Rohr für den Gasanschluss mit einem Gewinde von G 3/4"
ausgerüstet, das im rückwärtigen Teil des Ofens angebracht ist (ABB.6). Der
Anschluss des Ofens an das Gasversorgungsnetz muss sichtbar angebracht durch
Metallrohre aus verzinktem Stahl oder Kupfer erfolgen.
DER GASVERSORGUNGSLINIE VORGESCHALTET MUSS EIN
SPERRHAHN ANGESCHLOSSEN WERDEN, DER VOM BEDIENER
ZUM ÖFFNEN UND SCHLIESSEN LEICHT ERREICHBAR SEIN
MUSS.
Die Ver bindung zwischen den Ofen- und Gasrohren muss mit einem dreiteiligen
Metallgelenk realisiert werden. Die Dichtung auf den Verbindungsgewinden kann mit
geeigneten Materialien fixiert werden.
DER OFEN MUSS MIT DER VORGESEHENEN GASART VERSORGT
WERDEN (EG-TYPENSCHILD - ABB. 1) UND DIE JE NACH MODELL
IN DEN JEWEILIGEN TABELLEN 1-2-3 AUFGEFÜHRTEN
EIGENSCHAFTEN HABEN.
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