2.3
Sicherheitseinrichtungen
Die Schweissmaschine nur betreiben, wenn alle Sicherheitseinrichtungen vor-
handen und funktionsfähig sind.
• Der Personenschutzschalter schaltet den Planhobel nur in der Arbeitsposition
ein.
• Die Abschirmung des Heizstrahlers ist ein Berührungsschutz.
• In senkrechter Stellung des Handgriffes ist der Heizstrahler gegen Ausfahren
gesichert.
• Der Planhobel ist nur aktiv, wenn er von der Steuerung freigegeben wird.
• Nur die ausgewiesenen Feinsicherungen einsetzen, wodurch ein einwandfreies
Funktionieren gewährleistet wird.
Entsorgung
Hobelspäne und Kunststoffreste ordnungsgemäss entsorgen.
Weitere Sicherheitsvorschriften
Beachtung von:
• Allgemeingültigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
• Länderspezifischen Vorschriften, Normen und Richtlinien.
Für Schäden und Betriebsstörungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Be-
triebsanleitung ergeben, übernimmt Georg Fischer keine Haftung.
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