7. Bohraufsätze, Fräsen, Raspeln und andere Schneideinstrumente müssen
sorgfältig auf ihre Schneidekanten hin untersucht werden. Dabei muss
sichergestellt werden, dass die Schneiden zur Verwendung scharf sind und
keine sichtbaren und tastbaren Beschädigungen der Schneidekanten vorliegen.
Dies kann mit einer 10 – 12 fach Lupe einfach erfolgen.
8. Instrumente, die nicht mehr funktionstüchtig sind, müssen zum Reparieren
oder Verschrotten an Mathys zurückgeschickt werden. Zuvor müssen
die Instrumente einen gesamten Aufbereitungszyklus durchlaufen, um keine
Infektionsgefahr mehr darzustellen.
3.8 Verpackung
Mathys empfiehlt eine Doppelverpackung der Instrumentensiebe.
Für die Sterilisation müssen die Instrumente von Mathys in ihren spezifischen Inst-
rumentensieben untergebracht sein. Vor dem Sterilisationsbeginn ist jedoch sicher-
zustellen, dass der Inhalt ordnungsgemäss einsortiert ist bzw. das Instrumentensieb
nicht gekippt wird.
Instrumente, die in keinem spezifischen Instrumentensieb untergebracht werden
können, dürfen weder aufeinander gestapelt werden noch miteinander in Berührung
kommen und müssen so angeordnet werden, dass der Dampf jeden Bereich der
Instrumentenoberfläche erreichen kann.
Die Verpackung für die Sterilisation muss für das Sterilisationsverfahren mit feuchter
Hitze geeignet sein, d. h. die Durchlässigkeit der Verpackung für den Wasserdampf
muss sichergestellt sein. Ausserdem muss die Verpackung ein Sterilbarrieresystem
darstellen. Weiterhin bietet die Verpackung Schutz beim Transport und bei der Lage-
rung.
Bei Verwendung von Sterilisationsvlies muss dieses frei
von Reinigungsmittelrückständen sein. Mathys rät von
wiederverwendbarem Vlies ab.
Aufbereitungsanweisung für die Ligamys Nahtzange – 23