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Depuy Synthes BI‑MENTUM Serie Gebrauchsanweisung Seite 21

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Metallbehälter
Der Hersteller garantiert nicht die Effizienz der
(Fortsetzung)
Transportbehälter in Bezug auf die Sicherstellung
und die Wahrung ihrer Sterilität. Die Erreichung
und Wahrung der Sterilität der Instrumente
liegen gemäß der geltenden Gesetzgebung in
der Verantwortung der Gesundheitseinrichtungen.
Entscheidet sich die Einrichtung allerdings dazu,
diese als Sterilisationsbehälter zu verwenden,
sind die Empfehlungen zur Verwendung
und Wartung dieser Behälter auf Anfrage bei
der Verkaufsabteilung des Herstellers erhältlich.
9. NCTA-INAKTIVIERUNG IM BEDARFSFALL
Nach der Reinigungsphase muss das davon betroffene Material einem NCTA-
Inaktivierungsverfahren unterzogen werden. Die Wahl des Inaktivierungsver-
fahrens hat der Kunde gemäß der vom französischen Gesundheitsministerium
herausgegebenen Anweisung DGS / R13 /2011 / 449 vom 1
zu treffen. Anweisung in Bezug auf die Aktualisierung der Empfehlungen
zur Reduzierung der Übertragungsrisiken von NTCA (nicht konventionelle
übertragbare Erreger) bei invasiven Eingriffen. Wir empfehlen Ihnen, unsere
Hilfsinstrumente eine Stunde lang in das Natron einzutauchen (die optimale
Konzentration ist 1 Mol / l Natriumhydroxid / NaOH) und dann eine Autoklavie-
rung mit porösem Füllstoff bei 134 °C für eine Dauer von mindestens 18 Min.
vorzunehmen (Wasserdampfdruck-Sterilisator). Das Eintauchen unserer Hilfs-
instrumente in Natriumhypochlorit wird von uns nicht genehmigt. Außerdem
ist es ausdrücklich untersagt, unsere Boxen in Flüssigkeit einzutauchen.
10. REINIGUNG UND TROCKNUNG NACH DER INAKTIVIERUNG
Auf die NCTA-Inaktivierung muss systematisch ein gründlicher Spülgang mit
Wasser folgen. Das Material vor dem Verpacken trocknen.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und stehen Ihnen für weitere Auskünfte
gerne zur Verfügung.
 Dezember 2011
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