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Hinweise Für Den Betreiber; Verantwortung Des Anlagenherstellers - Tractel tirak L 500 P Serie Original-Montage- Und Betriebsanleitung

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Montage- und Betriebsanleitung
2.2
Hinweise für den Betreiber
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, einen Notfall-Rettungsplan zu erstellen und alle Bediener/Aufsichtführenden darüber zu
informieren. Der Notfall-Rettungsplan muss schriftlich festgelegt und zusammen mit dieser Betriebsanleitung aufbewahrt werden.
Der Betreiber ist als Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass das Personal alle im Rettungsplan festgelegten Maßnahmen unter
sicheren Bedingungen trainiert.
Ist mehr als eine Person mit einer der hier beschriebenen Tätigkeiten betraut, so hat der Betreiber einen Aufsichtführenden zu
bestimmen, der weisungsbefugt ist.
Angebrachte Warnaufkleber und Hinweisschilder müssen jeder Zeit lesbar sein. Fehlende oder nicht mehr lesbare Warnaufkleber
und Hinweisschilder müssen umgehend ersetzt werden.
Für den Not-Ablass ist ein Mindestgewicht erforderlich.
Der Betreiber oder Anlagenhersteller muss sicherstellen, dass die Nutzlast für das Überwinden der Haftreibung bei einem
manuellen Not-Ablass in jeder Situation ausreicht (z. B. bei eingeschertem Drahtseil) und die maximale Betriebslast nicht
überschreitet.
Der Betreiber ist für den korrekten Betrieb und die Einhaltung der Wartungsintervalle verantwortlich.
Der Betreiber ist verpflichtet, ein Logbuch zu führen. Auf Anfrage kann ein Logbuch mitgeliefert werden.
Innerhalb der Europäischen Union gilt die EU-Richtlinie 89/391/EWG (Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, in
Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung). Die nationalen Arbeitsschutzbestimmungen im Betreiberland müssen beachtet
werden.
Stellen Sie geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung, wie z. B. Schutzhandschuhe, Gehörschutz und Absturzsicherung. Zur
persönlichen Schutzausrüstung gehört auch der Schutz gegen extreme Witterungsbedingungen (z. B. Sonnenschutz,
Kälteschutz).
Beim Betrieb mit einer Funkfernsteuerung darf nur 1 Sender je Empfänger verwendet werden.
Dem beauftragten Personal müssen diese Anleitung sowie die Anleitungen der Zubehörteile ausgehändigt werden. Die
Dokumente müssen jederzeit zugänglich sein.
Da Tractel den späteren Anwendungsfall des hier beschriebenen Produkts nicht kennt, ist der Betreiber dazu verpflichtet, sein
Personal über weitere Sicherheitshinweise sowie über ergänzende Wartungsarbeiten zu informieren.
Sorgen Sie immer für eine ausreichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes.
Für die Wahl der Befestigungsmethode und geeignete Anschlagmöglichkeiten ist der Betreiber der Anlage verantwortlich.
Befestigungsmittel müssen den Angaben in dieser Anleitung bzw. den gültigen Normen/Richtlinien entsprechen.
Wenn keine Original-Ersatzteile verwendet werden, ist der sichere Betrieb nicht gewährleistet. Dieses gilt insbesondere, wenn
andere als die für die Anwendung zugelassenen Original-Drahtseile verwendet werden. Garantieansprüche gegenüber dem
Hersteller werden unwirksam.
Beachten Sie den zulässigen Temperaturbereich, siehe Illustration 1.
2.3

Verantwortung des Anlagenherstellers

Der Anlagenhersteller ist für den Entwurf, die Herstellung, den Einbau und das Inverkehrbringen sowie für die CE-Kennzeichnung
der Anlage und die Ausstellung der EG-Konformitätserklärung verantwortlich.
Die im Lieferumfang der TRACTEL Greifzug GmbH enthaltenen Produkte müssen bestimmungsgemäß verwendet und gemäß
den Angaben in dieser Montage- und Betriebsanleitung montiert werden.
Die Informationen und Hinweise dieser Montage- und Betriebsanleitung müssen in die Betriebsanweisungen und
Dokumentationen des Anlagenherstellers eingearbeitet und durch anlagenspezifische Angaben (z.B. Vorgehensweise bei
Störungen und Blockierungen) ergänzt werden.
Ggf. muss ein Prüfbericht beigefügt werden, in dem die statischen und dynamischen Prüfungen im Einzelnen beschrieben sind.
Angaben zu den Wartungsintervallen des Produkts und des Zubehörs müssen in die Wartungsanweisung der Gesamtanlage
eingearbeitet werden.
Die Schraubverbindungen zur Befestigung der Winde müssen passend zur den baulichen Gegebenheiten an der Betriebsstätte
sorgfältig ausgewählt werden.
DE-18
G1035.4 – 01/2019

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