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In der Büro- / Etagenversorgung
oder ähnlichen Selbstbedien ungs-
anwendungen sollte Personal, das in die
Bedienung der Maschine eingewiesen
ist, die Maschine beaufsichtigen. Das
geschulte Personal soll die Einhaltung
der Pflegemaßnahmen sicherstellen und
für Anwendungsfragen zur Verfügung
stehen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen,
dass die elektrischen Anlagen
und Betriebsmittel in einem
ordnungsgemäßen Zustand sind (z.B.
nach BGV A3). Zur Sicherstellung der
Betriebssicherheit Ihrer Kaffeemaschine
ist u.a. die regelmäßige Überprüfung der
Sicherheitsventile und der Druckbehälter
erforderlich. Diese Maßnahmen werden
im Rahmen der Wartung durch den
Schaerer Service oder durch von
Schaerer autorisiertem Servicepersonal
durchgeführt.
9.5
Gewährleistungsansprüche
Dem Käufer stehen während einer
Gewährleistungsfrist von 12 Monaten
ab Gefahrübergang die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte zu.
Zunächst ist dem Verkäufer stets
Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist zu gewähren.
Darüber hinausgehende Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche
wegen Folgeschäden, sind - soweit
gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Sachmängel sind gegenüber dem
Verkäufer unverzüglich schriftlich zu
rügen.
Betriebsanleitung SCF - DE
03.2010 / Version 07
Die Maschinenreinigung darf nur
mit den von Schaerer vorgesehenen
Schaerer Spezial-Reinigungsmitteln
für die Maschine (Tabletten) und für
das Milchsystem (Flüssigreiniger)
durchgeführt werden.
Schaerer Spezial-Reinigungsmittel,
w Anhang
Zubehör und Ersatzteile
Seite 65
Die Maschinenentkalkung darf nur
mit dem von Schaerer vorgesehenen
Schaerer Spezial-Entkalkungsmittel
durchgeführt werden.
Schaerer Spezial-Entkalkungsmittel,
w Anhang
Zubehör und Ersatzteile
Seite 65
Die Herstellervorgaben zu
Wartungszyklen und Wartungshäufigkeit
(w Wartung) sind zu beachten.
Gewährleistungsfrist
12 Monate
Gewährleistung
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