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Gesetzliche Anforderungen Zur Offenlegung Von Daten; Mobile Endgeräte - BMW 5 PLUG-IN-HYBRID Betriebsanleitung

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HINWEISE
Fehler- und Ereignisspeicher im Fahrzeug kön‐
nen im Rahmen von Reparatur oder Servicear‐
beiten bei einem Service Partner des Herstellers
oder einem anderen qualifizierten Service Part‐
ner oder einer Fachwerkstatt zurückgesetzt wer‐
den.
Kontrolle über die Daten
Datenübertragungen an den Hersteller des Fahr‐
zeugs zum Zweck der Sicherung der Produkt‐
qualität bzw. der Optimierung der Service Pro‐
zesse können auf Wunsch unterbunden werden.
Gesetzliche Anforderungen zur
Offenlegung von Daten
Der Hersteller des Fahrzeugs ist im Rahmen des
geltenden Rechts dazu verpflichtet, bei ihm ge‐
speicherte Daten den Behörden bereitzustellen.
Diese Bereitstellung von Daten im erforderlichen
Umfang erfolgt im Einzelfall, z. B. zur Aufklärung
einer Straftat.
Staatliche Stellen sind im Rahmen des geltenden
Rechts dazu befugt, im Einzelfall selbst Daten
aus dem Fahrzeug auszulesen. Informationen
können unter anderem aus dem Airbag-Steuer‐
gerät ausgelesen werden, z. B. um einen Unfall
aufzuklären.
Mobile Endgeräte
Je nach Ausstattung können mobile Endgeräte,
z. B. Smartphones, mit dem Fahrzeug verbunden
werden, um mit ihnen Funktionen des Fahrzeugs
zu steuern, z. B. BMW Connected, Apple Car‐
Play. Dabei können z. B. Bild und Ton des mobi‐
len Endgeräts über das Multimediasystem im
Fahrzeug ausgegeben werden.
Gleichzeitig werden ausgewählte Informationen
an das mobile Endgerät übertragen. Abhängig
von der Art der Einbindung gehören dazu z. B.
Positionsdaten und weitere allgemeine Fahrzeu‐
ginformationen. Das ermöglicht die optimale
Nutzung ausgewählter Apps, z. B. Navigation
oder Musikwiedergabe. Die Art der weiteren Da‐
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Hinweise
Online Version für Sach-Nr. 01405A11341 - VI/20
tenverarbeitung wird durch den Anbieter der je‐
weils verwendeten App bestimmt.
Dienste
Allgemein
Verfügt das Fahrzeug über eine Funknetzanbin‐
dung, ist der Austausch von Daten zwischen
dem Fahrzeug und weiteren Systemen möglich,
z. B. mit BMW ConnectedDrive.
Dienste des Fahrzeugherstellers
Bei Online-Diensten des Herstellers des Fahr‐
zeugs werden die jeweiligen Funktionen an ge‐
eigneter Stelle beschrieben, z. B.
Betriebsanleitung, Webseite des Herstellers.
Dort werden auch die relevanten datenschutz‐
rechtlichen Informationen gegeben.
Zur Erbringung von Online-Diensten können per‐
sonenbezogene Daten verwendet werden. Der
Datenaustausch erfolgt über eine sichere Verbin‐
dung, z. B. mit den dafür vorgesehenen Daten‐
systemen des Herstellers des Fahrzeugs.
Eine über die Bereitstellung von Diensten hi‐
nausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nut‐
zung personenbezogener Daten erfolgt aus‐
schließlich auf Basis einer gesetzlichen
Erlaubnis, einer vertraglichen Vereinbarung oder
aufgrund einer Einwilligung des Nutzers.
BMW ConnectedDrive
BMW ConnectedDrive sorgt für die Vernetzung
des Fahrzeugs mit einer Vielzahl digitaler Ser‐
vices. Bei der Nutzung werden nur die im Fahr‐
zeug gespeicherten Daten online übertragen, die
für die Erbringung des vereinbarten Dienstes
notwendig sind, z. B. Informationen zur Identifi‐
zierung und Lokalisierung des Fahrzeugs.
Grundlage ist eine vertragliche Vereinbarung mit
dem Nutzer.
In Einzelfällen wird die Übertragung von Daten
durch vordefinierte Ereignisse ausgelöst, z. B.
durch den Intelligenten Notruf. Die Funknetzan‐
bindung wird durch eine fahrzeugeigene Sende-

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