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Gesetzliche Anforderungen Zur Offenlegung Von Daten; Mobile Endgeräte - BMW M2 2022 Betriebsanleitung

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Kontrolle über die Daten
Datenübertragungen an den Hersteller des
Fahrzeugs zum Zweck der Sicherung der Pro-
duktqualität und der Optimierung der Service-
prozesse können auf Wunsch unterbunden
werden.
Gesetzliche Anforderungen zur
Offenlegung von Daten
Der Hersteller des Fahrzeugs ist im Rahmen
des geltenden Rechts dazu verpflichtet, bei
ihm gespeicherte Daten den Behörden bereit-
zustellen. Diese Bereitstellung von Daten im
erforderlichen Umfang erfolgt im Einzelfall,
z. B. zur Aufklärung einer Straftat.
Staatliche Stellen sind im Rahmen des gelten-
den Rechts dazu befugt, im Einzelfall selbst
Daten aus dem Fahrzeug auszulesen. Infor-
mationen können u. a. aus dem Airbag-Steu-
ergerät ausgelesen werden, z. B. um einen
Unfall aufzuklären.
Im Rahmen rechtlicher Verpflichtungen inner-
halb der EU werden bestimmte Verbrauchsda-
ten des Fahrzeugs, sogenannte OBFCM-Da-
ten, über den Hersteller des Fahrzeugs an
die EU-Kommission übermittelt, z. B. Kraft-
stoff- oder Energieverbrauch und zurückge-
legte Strecke. Der Fahrzeughalter kann sich
weigern, diese Daten zu diesem Zweck zur
Verfügung zu stellen.
Mobile Endgeräte
Je nach Ausstattung können mobile Endge-
räte, z. B. Smartphones, mit dem Fahrzeug
verbunden werden, um Funktionen des Smart-
phones über das Fahrzeug zu bedienen, z. B.
Apple CarPlay. Dabei können z. B. Bild und
Ton des mobilen Endgeräts über das Multime-
diasystem im Fahrzeug ausgegeben werden.
Gleichzeitig werden ausgewählte Informatio-
nen an das mobile Endgerät übertragen. Ab-
hängig von der Art der Einbindung gehören
dazu z. B. Positionsdaten und weitere all-
gemeine Fahrzeuginformationen. Das ermög-
Online Version für Sach-Nr. 01405A6D249 - X/22
Hinweise
licht die optimale Nutzung ausgewählter Apps,
z. B. Navigation oder Musikwiedergabe. Die
Art der weiteren Datenverarbeitung wird durch
den Anbieter der jeweils verwendeten App be-
stimmt.
Dienste
Allgemein
Wenn das Fahrzeug über eine Funknetzanbin-
dung verfügt, ist der Austausch von Daten zwi-
schen dem Fahrzeug und weiteren Systemen
möglich, z. B. mit BMW ConnectedDrive.
Dienste des Fahrzeugherstellers
Bei Online-Diensten des Herstellers des
Fahrzeugs werden die jeweiligen Funktio-
nen an geeigneter Stelle beschrieben, z. B.
Betriebsanleitung, Webseite des Herstellers.
Dort werden auch die relevanten datenschutz-
rechtlichen Informationen gegeben.
Zur Erbringung von Online-Diensten können
personenbezogene Daten verwendet werden.
Der Datenaustausch erfolgt über eine sichere
Verbindung, z. B. mit den dafür vorgesehe-
nen Datensystemen des Herstellers des Fahr-
zeugs.
Eine über die Bereitstellung von Diensten
hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung personenbezogener Daten erfolgt
ausschließlich auf Basis einer gesetzlichen Er-
laubnis, einer vertraglichen Vereinbarung oder
aufgrund einer Einwilligung des Nutzers.
BMW ConnectedDrive
BMW ConnectedDrive sorgt für die Vernetzung
des Fahrzeugs mit einer Vielzahl digitaler Ser-
vices. Bei der Nutzung werden nur die im
Fahrzeug gespeicherten Daten online übertra-
gen, die für die Erbringung des vereinbarten
Dienstes notwendig sind, z. B. Informationen
zur Identifizierung und Lokalisierung des Fahr-
zeugs. Grundlage ist eine vertragliche Verein-
barung mit dem Nutzer.
HINWEISE
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