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Das System reagiert auf die Beleuchtung des
entgegenkommenden und vorausfahrenden Ver‐
kehrs, sowie auf die Umgebungsbeleuchtung,
z. B. in Ortschaften.
Das Fernlicht kann jederzeit manuell ein- und
ausgeschaltet werden.
Bei Ausstattung mit blendfreiem Fernlichtassis‐
tenten wird das Fernlicht bei entgegenkom‐
menden oder vorausfahrenden Fahrzeugen nicht
ausgeschaltet. Es werden nur die Bereiche aus‐
geblendet, die den entgegenkommenden oder
vorausfahrenden Verkehr blenden. In diesem Fall
leuchtet die blaue Kontrollleuchte weiter.
Werden die Scheinwerfer umgestellt, ist der
Fernlichtassistent ggf. nur eingeschränkt verfüg‐
bar.
Weitere Informationen:
Rechts-/Linksverkehr, siehe Seite 202.
Aktivieren
Schalterstellung:
Taste am Blinkerhebel drücken.
Bei eingeschaltetem Abblendlicht leuch‐
tet die Kontrollleuchte in der Instrumen‐
tenkombination.
Der Wechsel zwischen Abblendlicht und Fern‐
licht wird automatisch vorgenommen.
Die blaue Kontrollleuchte in der Instru‐
mentenkombination leuchtet, wenn das
Fernlicht durch das System eingeschal‐
tet wird.
Online Version für Sach-Nr. 01405A11341 - VI/20
Licht
Beim manuellen Auf- und Abblenden wird der
Fernlichtassistent deaktiviert.
Um den Fernlichtassistent wieder zu aktivieren,
die Taste am Blinkerhebel drücken.

Deaktivieren

Taste am Blinkerhebel drücken.
Grenzen des Systems
Der Fernlichtassistent kann die persönliche Ent‐
scheidung über die Nutzung des Fernlichts nicht
ersetzen. In Situationen, die dies erfordern, des‐
halb manuell abblenden.
In folgenden Situationen arbeitet das System
nicht oder nur eingeschränkt und eine persönli‐
che Reaktion kann erforderlich sein:
Bei extrem ungünstigen Witterungsbedin‐
gungen wie Nebel oder heftigem Nieder‐
schlag.
Bei der Wahrnehmung von Verkehrsteilneh‐
mern mit schlechter Eigenbeleuchtung, wie
Fußgängern, Radfahrern, Reitern, Fuhrwer‐
ken, bei Zug- oder Schiffsverkehr nahe der
Straße oder bei Wildwechsel.
In engen Kurven, an steilen Kuppen oder
Senken, bei kreuzendem Verkehr oder halb
verdecktem Gegenverkehr auf der Autobahn.
In schlecht beleuchteten Ortschaften oder
bei stark reflektierenden Schildern.
Wenn die Frontscheibe im Bereich vor dem
Innenspiegel beschlagen, verschmutzt oder
durch Aufkleber, Vignetten etc. verdeckt ist.
BEDIENUNG
201

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