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Gesetzliche Anforderungen Zur Offenlegung Von Daten - BMW 1er 2018 Betriebsanleitung

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BMW kann nicht für jedes einzelne Fremdpro‐
dukt beurteilen, ob es bei BMW Fahrzeugen
ohne Sicherheitsrisiko eingesetzt werden kann.
Diese Gewähr ist auch dann nicht gegeben,
wenn eine länderspezifische behördliche
Genehmigung erteilt wurde. Solche Prüfungen
können nicht immer alle Einsatzbedingungen für
BMW Fahrzeuge berücksichtigen und sind des‐
wegen teilweise nicht ausreichend.
Datenspeicher
Allgemein
Im Fahrzeug sind elektronische Steuergeräte
verbaut. Elektronische Steuergeräte verarbeiten
Daten, die sie z. B. von Fahrzeug-Sensoren emp‐
fangen, selbst generieren, oder untereinander
austauschen. Einige Steuergeräte sind für das si‐
chere Funktionieren des Fahrzeugs erforderlich
oder unterstützen beim Fahren, z. B. Fahreras‐
sistenzsysteme. Darüber hinaus ermöglichen
Steuergeräte Komfort- oder Infotainmentfunktio‐
nen.
Informationen zu gespeicherten oder ausge‐
tauschten Daten können vom Hersteller des
Fahrzeugs erhalten werden, z. B. über eine sepa‐
rate Broschüre.
Personenbezug
Jedes Fahrzeug ist mit einer eindeutigen Fahr‐
zeug-Identifizierungsnummer gekennzeichnet.
Länderabhängig kann mithilfe der Fahrzeug-
Identifizierungsnummer, des Kennzeichens und
den entsprechenden Behörden der Fahrzeughal‐
ter ermittelt werden. Darüber hinaus gibt es wei‐
tere Möglichkeiten, um im Fahrzeug erhobene
Daten auf den Fahrer oder Fahrzeughalter zu‐
rückzuführen, z. B. über den benutzten Connec‐
tedDrive Account.
Datenschutzrechte
Fahrzeugnutzer haben gemäß geltendem Daten‐
schutzrecht bestimmte Rechte gegenüber dem
Hersteller des Fahrzeugs oder Unternehmen, die
Online Version für Sach-Nr. 01402896133 - X/18
Hinweise
personenbezogene Daten erheben oder verar‐
beiten.
Fahrzeugnutzer besitzen einen unentgeltlichen
und umfassenden Auskunftsanspruch gegen‐
über Stellen, die personenbezogene Daten zum
Fahrzeugnutzer speichern.
Diese Stellen können sein:
Hersteller des Fahrzeugs.
Qualifizierte Service Partner.
Fachwerkstätten.
Serviceprovider.
Fahrzeugnutzer dürfen Auskunft darüber verlan‐
gen, welche personenbezogenen Daten gespei‐
chert wurden, zu welchem Zweck die Daten ver‐
wendet werden und woher die Daten stammen.
Zum Erlangen dieser Auskunft wird ein Halter-
oder Nutzungsnachweis benötigt.
Der Auskunftanspruch umfasst auch Informatio‐
nen bezüglich Daten, die an andere Unterneh‐
men oder Stellen übermittelt wurden.
Die Webseite des Herstellers des Fahrzeugs
enthält die jeweils anwendbaren Datenschutzhin‐
weise. In diesen Datenschutzhinweisen sind In‐
formationen zum Recht auf Löschung oder Be‐
richtigung von Daten enthalten. Der Hersteller
des Fahrzeugs stellt im Internet auch seine Kon‐
taktdaten und die des Datenschutzbeauftragten
bereit.
Der Fahrzeughalter kann bei einem Service Part‐
ner des Herstellers oder einem anderen qualifi‐
zierten Service Partner oder einer Fachwerkstatt
gegebenenfalls gegen Entgelt die im Fahrzeug
gespeicherten Daten auslesen lassen.
Das Auslesen der Fahrzeugdaten erfolgt über die
gesetzlich vorgeschriebenen Steckdose für On-
Board-Diagnose OBD im Fahrzeug.
Gesetzliche Anforderungen zur
Offenlegung von Daten
Der Hersteller des Fahrzeugs ist im Rahmen des
geltenden Rechts dazu verpflichtet, bei ihm ge‐
speicherte Daten den Behörden bereitzustellen.
Diese Bereitstellung von Daten im erforderlichen
HINWEISE
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