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Für Das Programm Gelten Folgende - Bosch Plena Handbuch

Voice alarm system
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Plena
Klausel/Anforderung
14.5.1 Der gesamte ausführbare Code
und die gesamten Daten, die erforderlich
sind, um die Anforderungen dieser
Europäischen Norm zu erfüllen, müssen
im Speicher untergebracht werden, der
über einen Zeitraum von mindestens 10
Jahren kontinuierlich, ohne Wartung und
zuverlässig betrieben werden kann.
14.5.2 Für das Programm gelten folgende
Anforderungen:
a Das Programm muss in einem nicht
b es muss möglich sein, die
14.5.3 Für standortspezifische Daten
einschließlich der Notfallmitteilungen
gelten folgende Anforderungen:
a Standortspezifische Daten dürfen nur
Bosch Security Systems B.V.
flüchtigen Speicher untergebracht
werden, in den nur auf
Zugriffsebene 4 geschrieben werden
kann, und
Versionsreferenzen des Programms
auf Zugriffsebene 3 zu bestimmen. Die
Versionsreferenzen müssen mit der
Dokumentation gemäß 13.2.1
übereinstimmen.
auf Zugriffsebene 3 oder 4 geändert
werden.
Installation and Operation manual
Konform mit
Alle Programme des Plena Voice
Alarm System (ausführbarer Code
und Daten) sind im Flash-EEPROM
gespeichert.
Die Firmware (d. h. das Programm)
kann mithilfe der
Dateiübertragungsanwendung
ausgetauscht werden.
Zugriffsebene 4 ist erforderlich, um
die Dateiübertragungsanwendung
zu verwenden.
Die Version der Firmware der
Einheiten ist an den Einheiten
ersichtlich. Sie wird auf der
Rückseite der Einheit
(Zugriffsebene 3) angegeben.
Die Konfiguration kann nur mithilfe
des Konfigurationsprogramms oder
durch Zugang zu den Einheiten auf
der Rückseite geändert werden.
Hierzu zählt auch die
Dateiübertragungsanwendung
(Mitteilungssätze). Um auf die
Konfiguration des Controllers
zugreifen zu können, ist
Zugriffsebene 3 erforderlich.
Zugriffsebene 4 ist erforderlich, um
die Dateiübertragungsanwendung
zu verwenden.
Anhänge | de
213
Unterschrif
t
2013.07 | V2.0 |

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