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Selbst- Und Personenschutz; Gefahr Durch „Laser Als Zündquelle; Emv-Maßnahmen - Fronius FroLUX 400 Bedienungsanleitung

Laser
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Selbst- und Per-
sonenschutz
Gefahr durch „La-
ser als Zündquel-
le"
EMV-Maßnahmen
Nicht autorisierte Personen, vor allem Kinder, während des Betriebes von
dem Gerät und von dem das Gerät beinhaltenden Gesamtsystem fernhalten.
Befinden sich dennoch Personen in der Nähe
-
diese über alle Gefahren unterrichten, die mit der Benutzung des Gerätes
einhergehen (mögliche Ansammlung gesundheitsschädlicher Gase,
mögliche Erstickungsgefahr durch fehlenden Sauerstoff in der Atemluft,
Gefährdung durch Laserlicht, ...)
-
Schutzmittel zur Verfügung stellen
-
Schutzwände oder Schutzvorhänge aufbauen
Folgende Vorkehrungen sind hinsichtlich der persönlichen Schutzausrüstung
aller im Bereich des Gerätes und des Gesamtsystems anwesenden Personen
zu treffen:
-
Die Augen mittels vorschriftsgemäßer Laser-Schutzbrille vor Laserstrah-
len schützen. Einen UV-Schutz entsprechend der Anwendung vorsehen.
-
Maximal zulässige Bestrahlung für eine thermische Gefährdung der
Netzhaut: 5,3 mW (Messblenden-Durchmesser D = 7 mm)
-
Erforderliche Laser-Schutzbrille: D970-990LBx
-
Hände durch geeignete Handschuhe schützen (elektrisch isolierend, Hit-
zeschutz)
-
Nur geeignete (schwer entflammbare), langärmelige Kleidungsstücke
verwenden
-
Maximal zulässige Bestrahlung für eine Gefährdung der Haut: 66,7
mW (Messblenden-Durchmesser D = 3,5 mm)
Vor Verlassen des Gesamtsystems, in welchem das Gerät installiert ist, si-
cherstellen, dass auch in Abwesenheit keine Personen- und Sachschäden
auftreten können.
Leicht entzündliche Materialien, Flüssigkeiten und Gase aus dem Arbeitsbe-
reich entfernen.
An Gebinden, in denen Gase, Treibstoffe, Mineralöle und dergleichen gela-
gert sind / waren darf nicht gearbeitet werden. Durch Rückstände besteht Ex-
plosionsgefahr.
Das Gerät ist für die Nutzung in explosionsgefährdeten Bereichen nicht geeig-
net.
In besonderen Fällen können trotz Einhaltung der genormten Emissions-
Grenzwerte Beeinflussungen für das vorgesehene Anwendungsgebiet auftre-
ten (z.B. wenn empfindliche Geräte am Aufstellungsort sind oder wenn der
Aufstellungsort in der Nähe von Radio- oder Fernsehempfängern ist).
In diesem Fall ist der Betreiber verpflichtet, angemessene Maßnahmen für die
Störungsbehebung zu ergreifen.
Die Störfestigkeit von Einrichtungen in der Umgebung des Gerätes gemäß na-
tionalen und internationalen Bestimmungen prüfen und bewerten. Beispiele
für störanfällige Einrichtungen welche durch das Gerät beeinflusst werden
könnten:
-
Sicherheitseinrichtungen
-
Netz-, Signal- und Daten-Übertragungsleitungen
-
EDV- und Telekommunikations-Einrichtungen
-
Einrichtungen zum Messen und Kalibrieren
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