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Sicherheitsmaßnahmen Am Aufstellort; Sicherheitsmaßnahmen Im Normalbetrieb; Sicherheitstechnische Überprüfung - Fronius FroLUX 400 Bedienungsanleitung

Laser
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Sicherheitsmaß-
nahmen am Auf-
stellort
Sicherheitsmaß-
nahmen im Nor-
malbetrieb
Sicherheitstech-
nische Überprü-
fung
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Die Zelle für den Laserprozess entsprechend den geltenden nationalen und
internationalen Normen auslegen.
-
Der Laser-Gefahrenbereich beträgt ? m
Die verantwortliche Person muss entsprechend den geltenden nationalen und
internationalen Bestimmungen zugelassen sein.
Das Gerät und alle weiteren Komponenten müssen auf ebenem und festem
Untergrund standsicher aufgestellt werden. Ein umstürzendes Gerät kann Le-
bensgefahr bedeuten!
Durch innerbetriebliche Anweisungen und Kontrollen sicherstellen, dass die
Umgebung des Arbeitsplatzes stets sauber und übersichtlich ist.
Das Gerät nur betreiben, wenn alle Schutzeinrichtungen voll funktionsfähig
sind.
Vor Inbetriebnahme des Gerätes sicherstellen, dass niemand gefährdet wer-
den kann.
Mindestens einmal pro Woche das Gerät auf äußerlich erkennbare Schäden
und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen überprüfen.
Eine sicherheitstechnische Überprüfung durch eine qualifizierte Fachkraft ist
vorgeschrieben.
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vor der Erstinbetriebnahme nach Einbau in das Gesamtsystem
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nach Veränderung
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nach Ein- oder Umbauten
-
nach Reparatur, Pflege und Wartung
-
mindestens alle zwölf Monate
Der Betreiber ist verpflichtet, mindestens alle 12 Monate eine sicherheitstech-
nische Überprüfung am Gerät, sowie eine Funktionsprüfung der Sicherheits-
elemente am Gerät durchführen zu lassen. Geltende nationale Vorschriften
sind zu berücksichtigen.
Wartung, fachliche Durchsichten und Prüfungen dürfen nur von dazu qualifi-
zierten Personen (Serviceorganisationen) durchgeführt werden, die in der Si-
cherheit und Wartung dieser Geräte geschult sind. Alle Reparaturen und
Wartungen dürfen zudem nur mit Original-Ersatzteilen erfolgen. Jegliche Ver-
änderungen am Gerät, wie auch die Benutzung von Nicht Original-Ersatztei-
len, dürfen nur mit der Zustimmung des Herstellers erfolgen.
Bei Nichteinhalten dieser Bedingungen gewährleistet der Händler keine Si-
cherheit für das Gerät. Die Inbetriebnahme des Gerätes ohne Durchführung
der sicherheitsrelevanten Wartungsmaßnahmen geschieht auf eigene Ge-
fahr.
Der Hersteller übernimmt insofern keine Haftung für Schäden, die aufgrund
von mangelhafter Wartung durch ein Fremdunternehmen oder infolge einer
nicht durchgeführten Wartung entstehen.

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