Sicherheitshinweise
Der Stecker der Netz-Anschlussleitung wird als Trennvorrichtung verwendet. Diese Trennvorrichtung
muss vom Benutzer klar erkennbar und leicht erreichbar sein. Eine Steckverbindung mit CEE7/7 –
System ist erforderlich.
Alle elektrischen Leitungen, die Netzspannung oder eine andere berührungsgefährliche Spannung
führen (Netzanschlussleitung, Alarm- und Melderelais), müssen zudem mit einer doppelten- oder
verstärkten Isolierung versehen werden (EN 61010-1). Dies kann durch die Verwendung von
Mantelleitungen, einer zusätzlichen zweiten Isolierung (z.B. Isolierschlauch) oder entsprechend
geeigneten Leitungen mit verstärkter Isolierung sichergestellt werden.
Die Anschluss-Leitungen können z. B. mit einem Isolierschlauch versehen werden.
Der zusätzliche Isolierschlauch muss den elektrischen und mechanischen Beanspruchungen
widerstehen, die im bestimmungsgemäßen Betrieb auftreten können (siehe EN 61010-1, Absatz
6.7.2.2.1).
Die zusätzliche Isolierung der Anschlussleitungen (Netzanschluss, Alarm- und Melderelais) kann wie
folgt ausgeführt werden:
(1)
- Anschluss-Klemmen (Steckverbinder)
(2)
- Isolierschlauch für die Anschlussleitungen
(3)
- Anschlusskabel
DS 400 V1.33
GEFAHR!
Netzspannung!
Bei der Verdrahtung der Anschlussleitung muss sichergestellt werden, dass
die doppelte- oder verstärkte Isolierung zwischen berührungsgefährlichen
Stromkreisen und dem berührbaren Sekundär-Stromkreis erhalten bleibt.
HINWEIS!
Die zusätzliche Isolierung muss für eine Prüfspannung von 1500 V
Wechselstrom geeignet sein. Die Dicke der Isolierung muss mindestens 0,4
mm betragen.
z. B. Isolierschlauch, Typ BIS 85 (Firma Bierther GmbH)
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