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Endgültige Außerbetriebnahme - Faema E71 E Gebrauch Und Installation

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  • DEUTSCH, seite 113
9. Endgültige Außerbetriebnahme (Nur für Produkten mit
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/
EU über elektrischen Abfall (WEEE) wird zur
Kenntnisnahme für die Benutzer innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft folgendes erklärt.
Elektrische Geräte dürfen nicht in den
normalen Haushaltsmüll gegeben, sondern
müssen entsprechend der Bestimmungen zur
Abfalltrennung als Industrieabfall gesondert
entsorgt werden.
E i n e k o r r e k t e M ü l l t r e n n u n g z u r
anschließenden Wiederverwertung,
umweltgerechten Behandlung und
Entsorgung des Geräts trägt dazu bei, mögliche
negative Auswirkungen auf die Umwelt und
die Gesundheit zu vermeiden und erleichtert
d i e W i e d e r v e r w e n d u n g u n d / o d e r d i e
Wiederverwertung der Materialien, aus denen
das Gerät besteht.
HInWEISE ZUM UMWELTSCHUTZ
Im Gerät befindet sich eine nicht wieder aufladbare Lithium-Knopfzelle (Manganoxid-Lithium-
Batterie).
Diese Batterie muss entsprechend den Anweisungen des Batterieherstellers sowie gemäß den
einschlägigen nationalen Bestimmungen dem Recycling zugeführt bzw. entsorgt werden.
Jede nicht den einschlägigen Vorschriften
entsprechende Entsorgung von elektrischen
Materialien führt zur Verhängung von Geldbußen
und/oder strafrechtlichen Maßnahmen.
Die elektrischen Geräte der GRUPPO CIMBALI
sind mit einem besonderen Kennzeichen
(durchkreuzter Müllbehälter) versehen. Dieses
Kennzeichen zeigt an, dass das Gerät nach
dem 13. August 2005 in den Handel gebracht
wurde und im Rahmen der Abfalltrennung als
Industrieabfall gesondert entsorgt werden muss.
Position der Batterie
10 DE
CE-Kennzeichnung)
EnDGÜLTIGE
AUSSERBETRIEBnAHME
In Bezug auf den Umweltschutz
gelten die am Aufstellungsort der
Maschine gültigen Vorschriften.

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