16. Endgültige Ausserbetriebstellung
Elektrische Geräte dürfen nicht in den normalen Haushaltsmüll
gegeben sondern müssen entsprechend der Bestimmungen
zur Abfalltrennung als Industrieabfall gesondert entsorgt
werden.
Die elektrischen Geräte der GRUPPO CIMBALI sind mit
versehen. Dieses Kennzeichen zeigt an, daß das Gerät nach
Rahmen der Abfalltrennung als Industrieabfall gesondert
entsorgt werden muß.
Eine unangemessene oder nicht den gesetzlichen Vorschriften
entsprechende Entsorgung von elektrischen Geräten sowie
ein unsachgemäßer Einsatz kann aufgrund der Präsenz
von gesundheitsschädlichen Substanzen u/o Materialien
zu schweren Gesundheitsschäden und / oder zu einer
schwerwiegenden Umweltbelastung führen.
HINWEISE ZUM UMWELTSCHUTZ
Diese Batterie muss entsprechend der Anweisungen des Batterieherstellers sowie gemäß der einschlägigen nationalen
Bestimmungen dem Recycling zugeführt bzw. entsorgt werden.
Jede nicht den einschlägigen Vorschriften entsprechende
Entsorgung von elektrischen Materialien beinhaltet die
Verhängung von Geldbußen u/o strafrechtlichen Maßnahmen.
Position der Batterie
19 DE
ENDGÜLTIGE AUSSERBETRIEBSETZUNG
Hinsichtlich des Umweltschutzes gelten
die am Aufstellungsort der Maschine
gültigen Vorschriften.