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4.3

Abbau

Die Drillmaschine darf nur mit lee-
rem Saatkasten auf einer ebenen
und festen Fläche abgestellt wer-
den.
Der Abbau erfolgt grundsätzlich auf
festem und ebenem Boden. Vor
dem Abbau der Drillmaschine müs-
sen die Abstellstützen (2) beidseitig
in das Rahmenrohr (53) gesteckt
und bis zum Anschlag hineinge-
schoben werden.
WICHTIG: Die Abstellstützen sind mit R und L gekennzeichnet. Die mit R
markierte Seite muss rechts und die mit L markierte Seite links in
das Rahmenrohr (53) des Scharbalkens hineingeschoben wer-
den.
Danach müssen alle Elektro- und Hydraulikleitungen abgekuppelt und der
Sensor der Fahrgassenschaltung demontiert und auf der Drillmaschine abge-
legt werden.
Klappstecker (73) und danach Sicherungslasche (72) demontieren.
Drillmaschine mittels hydraulischem Dreipunktgestänge so weit absenken,
bis die Abstellstützen den Boden berühren.
Hydraulisches Dreipunktgestänge weiter absenken und mit dem Traktor eini-
ge Millimeter vorsichtig vor- und zurücksetzen, bis die Fangtaschen bzw. der
Fanghaken des hydraulischen Dreipunktgestänges von der Saphir 7 Auto-
Load getrennt sind.
Nachdem die Drillmaschine vom Bodenbearbeitungsgerät getrennt wurde,
vorsichtig mit dem Bodenbearbeitungsgerät von der Drillmaschine wegfah-
ren.
• Allgemeine Sicherheitshinweise sowie Sicherheitshinweise
• Der waagerechte Balken der jeweiligen Abstellstütze (2) bil-
• Beim An- und Abbau der Abstellstütze (2) niemals unter die Abstellstütze
treten!
20
„Angebaute Geräte" lesen und beachten!
det in abgestellter Stellung eine Stolperkante!

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