Einbau- und Betriebsanleitung für
®
ROBA-stop
-M Bremse Type 891.0_ _.1X
Größe 2 – 500
Sicherheits- und Hinweiszeichen
GEFAHR
Unmittelbar drohende Gefahr, die zu schweren
Körperverletzungen oder zum Tod führt.
VORSICHT
Verletzungsgefahr für Menschen und
Beschädigung an der Maschine möglich.
Hinweis!
Hinweis auf wichtige zu beachtende Punkte.
Hinweis auf Ex-Schutz
Hinweis zur Konformitätserklärung
Für das Produkt (elektromagnetische Federdruckbremse) wurde eine Konformitätsbewertung im Sinne der EU-Richtlinie
Niederspannung 2014/35/EU durchgeführt. Die Konformitätserklärung ist in einem eigenständigen Dokument schriftlich
fixiert und kann bei Bedarf angefordert werden.
Hinweis zur EMV-Richtlinie (2014/30/EU)
Das Produkt kann im Sinne der EMV-Richtlinie nicht eigenständig betrieben werden.
Bremsen sind zudem aufgrund ihrer passiven Beschaffenheit im Sinne der EMV unkritische Betriebsmittel.
Erst nach Einbindung des Produkts in ein Gesamtsystem kann dieses bezüglich der EMV bewertet werden.
Bei elektronischen Betriebsmitteln wurde die Bewertung für das einzelne Produkt unter Laborbedingungen, jedoch nicht
im Gesamtsystem nachgewiesen.
Hinweis zur Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
Das Produkt ist eine Komponente für den Einbau in Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
In Zusammenhang mit anderen Elementen können die Bremsen sicherheitsgerichtete Anwendungen erfüllen.
Art und Umfang der notwendigen Maßnahmen ergeben sich aus der Risikoanalyse der Maschine. Die Bremse ist dann
Bestandteil der Maschine und der Maschinenhersteller bewertet die Konformität der Sicherheitseinrichtung zur Richtlinie.
Die Inbetriebnahme des Produkts ist solange untersagt, bis sichergestellt wurde, dass die Maschine den Bestimmungen
der Richtlinie entspricht.
Hinweis zur EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten
Die elektromagnetische Bremse sowie auch unsere zur Ansteuerung / Selbstüberwachung erforderlichen Gleichrichter /
Mikroschalter / Näherungsschalter erfüllen die Anforderung der EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) (Beschränkung über die
Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, wie Blei (0,1 %), Quecksilber (0,1 %), Cadmium (0,01 %), Sechswertiges
Chrom (0,1 %), Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 %), Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 %)). Darüber hinaus
sind auch die in der delegierten Richtlinie 2015/863 EU – 22.Juli 2019 - aufgeführten Stoffe, Di(2-ethylhexyl)phthalat
(DEHP) (0,1 %), Butylbenzylphthalat (BBP) (0,1 %), Dibutylphthalat (DBP) (0,1 %) und Diisobutylphthalat (DIBP) (0,1 %)
nicht enthalten.
ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Konformität wird auf Seite 28 bestätigt.
28/09/2018 TK/GH/GC
Seite 2 von 28
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(B.8.1.ATEX.DE)