Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Gefährdung Für Die Beschäftigten - Still FM-X-series Originalbetriebsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für FM-X-series:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

2
Restrisiko
Gefährdung
Fahrwege kreuzen
sich
Keine Personener-
kennung bei Ein- und
Auslagerung
.
Gefährdung für die Beschäftigten
Nach Betriebssicherungsverordnung
(BetrSichVO) und Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) muss der Betreiber die Gefähr-
dungen im Betrieb ermitteln und beurteilen
und die notwendigen Maßnahmen des Ar-
beitsschutzes für die Beschäftigten festlegen
(BetrSichVO). Der Betreiber muss daher für
den Betrieb gültige Betriebsanweisungen
aufstellen (§ 6 ArbSchG) und dem Fahrer
mitteilen. Eine zuständige Person ist zu
benennen.
HINWEIS
Die Definition der verantwortlichen Personen
„Betreiber" und „Fahrer" beachten!
Bau und Ausrüstung des Staplers entspre-
chen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und
tragen daher die CE-Kennzeichnung. Diese
gehören deshalb nicht zum erforderlichen
Umfang der Gefährdungsbeurteilung, Anbau-
geräte durch die eigene CE-Kennzeichnung
ebenfalls nicht. Der Betreiber hat jedoch die
Art und Ausrüstung der Stapler so auszuwäh-
len, dass diese den örtlichen Einsatzbestim-
mungen entsprechen.
Das Ergebnis ist zu dokumentieren (§ 6
ArbSchG). Bei Staplereinsätzen mit gleich-
artiger Gefährdungssituation können die Er-
gebnisse zusammengefasst werden. Diese
Übersicht (siehe Kapitel „Übersicht der Ge-
fährdungen und Gegenmaßnahmen") dient
als eine Hilfestellung, diese Vorschrift zu erfül-
len. In der Übersicht sind wesentliche Gefähr-
dungen genannt, welche bei Nichtbeachtung
am häufigsten die Ursache von Unfällen sind.
Sind betriebsbedingt weitere wesentliche
22
Maßnahme
Vorfahrtsregelung
bekanntgeben
Schulung der
Mitarbeiter
50988078000 [DE]
Prüfvermerk
√ erledigt
- nicht betroffen
O
O
Einführung
Hinweise
BetrSichVO
BetrSichVO

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis